Zur Anbringung sei erwähnt, dass die Kästen von oben auf den Handlauf der Brüstung gehangen wurden mit einem Metallhaken und lediglich nach aussen hängen. Auch wenn ich die Kästen nach innen hänge stört es ihn, da die Brüstung dann ebenfalls beschädigt wird, nach seiner Aussage. Alles reden mit ihm bezüglich des unglücklichen Zeitpunktes seiner Aktion lässt er völlig außer Acht. Nach seiner Aussage hätte ich ihn informieren müssen, dass ich solche Kästen montieren will, dann hätte er mir von seinem Vorhaben natürlich berichtet. Und eine finanzielle Entschädigung unsererseits lehnt er kategorisch ab. Bleibt also spannend wie es weitergeht. Auf jeden Fall werde ich wohl mal einen RA konsultieren um die Sache eindeutig zu klären. Was mich nur stört, ist die Tatsache das er unsere Kästen schon seit 2 Monaten gesehen hat und jetzt wo wir fertig sind auf einmal ankommt.

Und nein wir wohnen nicht mit dem Vermieter in einem Haus. Ist ein 3 Parteien Haus.

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Unsere Kästen sind aussen angebracht und nein wir hatten keine Genehmigung. Sie sind aber so gesichert das sie Absturzsicher sind und somit niemanden gefährden. Im Mietvertrag ist dazu auch nix extra geregelt. Auch läuft durch die Anbringung kein Wasser wie von ihm behauptet die Brüstung entlang, somit empfand ich die Behauptung der entstehenden Beschädigung als Unsinn. So wie ich das jetzt sehe bleibe ich auf meinen Kosten für meine Kästen sitzen. Das ist ja unglaublich.

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