Hallo,

vielleicht könnt ihr mir helfen!?

Wenn jemand, der schon ein Gewerbe angemeldet hat, Flohmärkte organisiert, also z. B. bei einer Stadt den Festplatz bzw. einem Baumarkt/ Verbrauchermarkt den Parkplatz für diesen Tag mietet, dann darauf einen Flohmarkt mit privaten Händlern abhält, von diesen eine Standgebühr verlangt, braucht der Organisator dann eine Reisegewerbekarte oder nicht?

Wir haben das gerade diskutiert und sind zu keinem richtigen Ergebnis gekommen.

Die Mehrheit sagt nein, einige aber auch ja.

Ich persönlich bin der Meinung, dass diese Person, die Reisegewerbekarte braucht, da das Gewerbe ja nicht an einem stehenden Platz stattfindet.

Lieben Gruß

Tom