Meine Fragestellung war wohl ein wenig verwirrend :-)

XYZ möchte Veranstalter dieser Reisen sein und diese im örtlichen Gemeindeblatt sowie in der örtlichen Presse ausschreiben bzw. bekanntgeben.

XYZ will z. B. in den Pfingstferien eine Reise für Erwachsene in den Schwarzwald mir Brauereibesichtigung, Nudelfabrikbesichtigung, Übernachtung, .... anbieten.

Oder aber in den Sommerferien für Kinder einen Tagesausflug anbieten, der in einen der großen Freizeitparks geht.

XYZ müsste nun wissen, welche Voraussetzungen hierfür getroffen werden müssen.

Braucht er

  • eine Veranstalterhaftpflicht oder reicht eine "normale" Betriebshaftpflicht?
  • braucht er besondere Genehmigungen?
  • ...

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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Das weiß ich selber, dass die Anbieter nen Gewerbeschein brauchen, bzw. von ner karitativen Einrichtung kommen müssen.

Mich würde vielmehr interessieren, was im Vorfeld alles geklärt werden müsste!

aber trotzdem schon mal danke für die Antworten!

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Danke für die bisherigen Antworten!

Ich bin gelernter Koch uns habe somit ein Gesundheitszeugnis!

Mich Ich beziehe die Waren von einer Bäckerei und will sie ja "nur" verkaufen und nicht selber backen. Ich hab also so gesehen einen ganz normalen "Laden" wie z. B. ein Getränkeladen oder Klamottenladen es ist.

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