Meine Fragestellung war wohl ein wenig verwirrend :-)
XYZ möchte Veranstalter dieser Reisen sein und diese im örtlichen Gemeindeblatt sowie in der örtlichen Presse ausschreiben bzw. bekanntgeben.
XYZ will z. B. in den Pfingstferien eine Reise für Erwachsene in den Schwarzwald mir Brauereibesichtigung, Nudelfabrikbesichtigung, Übernachtung, .... anbieten.
Oder aber in den Sommerferien für Kinder einen Tagesausflug anbieten, der in einen der großen Freizeitparks geht.
XYZ müsste nun wissen, welche Voraussetzungen hierfür getroffen werden müssen.
Braucht er
- eine Veranstalterhaftpflicht oder reicht eine "normale" Betriebshaftpflicht?
- braucht er besondere Genehmigungen?
- ...
Vielen Dank für Eure Hilfe.