hab ein gartenhäuschen das auf einer betonplatte von 4 auf 3 metern steht das häusschen wurde von meinem vorbesitzer vor etwa 20 jahren ohne baugenehmigung gebaut
jetzt sagt die stadt zu mir ich muss das abreißen weil es ohne baugenehmigung gebaut wurde
darf die stadt das machen? weil ich hab es ja nur gekauft und nicht gebaut