1. Ja, sie dürfen dich bzw. dein Handy kontrollieren, solange du minderjährig bist. Allerdings hat auch das Grenzen (Stichwort Privatsphäre).

2. Grundlos macht die Polizei das nicht, aber sollten entsprechende Gründe (z.B. ein Notfall) vorliegen, ist das wieder etwas anderes.

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Was ist, wenn sie wegen mir stirbt?Habe ich etwas falsch gemacht?

Hallo, ich bin in meiner Schule im Schulsanitätsdienst und finde das eine super Sache, gerade auch, weil ich Arzt werden will. Jedenfalls besteht unser Gesamtteam insgesamt leider aus nur 5 Personen. 3 Leute sind immer im Notfallteam und 2 sind im Pausaufsichtsteam. Heute war ich im Notfallt. Als ich gerade nach der Pause unseren Notfallrucksack aus unserem Zimmer im Keller geholt hatte und auf dem Weg nach oben war, kam mir eine 9 Klässlerin entgegen. Unglücklicherweise fiel sie ganze 7 Stufen runter und lag anschließend regungslos auf dem Boden. Ich rief meine Kollegen an, sagte , dass sie vermutlich Polytraumatisiert ist. So konnte einer gleich den Rettungsdienst verständigen und wartete gleich draussen auf den RTW und das NEF und der 2 eilte mir zu Hilfe. Ich began sie zu untersuchen und hielt mich dabei an das ABCDE Schema. Zuerst machte ich ihr einen Stifneck um. Dann schloss ich den Pulsoxi an und stellte fest, dass sie einen Atemstillstand hatte. Ich sicherte die Tamung mit Hilfe eines Guedeltubus und einem Beatmungsbeutel. Mittlerweile traf mein Kollege ein und übernahm die Beatmung und kümmerte sich zugleich um die Kopfplatzwunde. Dann checkte ich Blutdruck, Puls und Sauerstoffgehalt. Blutdruck und Puls waren ok, Sauerstoffsättigung bei 90%. Danach leuchtete ich ihr in die Augen und stellte ein SHT Aufgrund der Pupillenreaktion fest. Dann hörte ich den Thorax mit einem Stethoskop ab und musste feststellen, dass sie links keine hörbaren Atemgeräusche hatte und somit erklärte sich auch die geringe Sauerstoffsättigung. Sie hatte wohl einen Pneumothorax. Anschließend entkleidete ich sie bis auf BH un Unterhose und unteruschte sie weiter. Ich tastete den Bauch ab. Da er sehr hart war und sie beim Sturz auf das Becken gefallen war, vermutete ich eine Blutung im Abdominalbereich. Ich machte ihr einen provisorischen Beckengürtel, um mögliche Blutungen zu stoppen. Zuletzt versorgte ich noch Schürfwunden und dann kam auch schon dee NA. Er meinte, dass wir hervorragende Arbeit geleistet hatten, machte uns aber nicht allzu große Hoffnung. Hätte ich irgendwas anders machen sollen? Was ist, wenn sie wegen einem Behandlungfehler meinerseits stribt? Ich bekomme das Bild und das Mädchen, wie es da liegt, nicht aus dem Kopf. LG und Danke für jede Antwort. Ich kann eh nicht schlafen. Ist für einen 13 Jährigen nicht ganz leicht zu verarbeiten.

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Wenn der NA gemeint hat, dass ihr hervorragende Arbeit geleistet habt, dann wird es wohl auch so gewesen sein.

Es wäre schlimmer gewesen, wenn ihr gezögert hättet oder wenn gar niemand vor Ort gewesen wäre.

Wenn das alles so war, wie du beschrieben hast (Atemstillstand, evtl. Pneumothorax usw.), dann sind das in der Tat Bilder, die man nicht so schnell vergisst.

Hast du dich schon mit dem restlichen Team darüber ausgetauscht? Oft hilft es, nach solchen Situationen darüber zu reden. Alternativ kannst du ja den Vertrauenslehrer oder die Vertrauenslehrerin aufsuchen und mit ihr darüber reden.

Trotzdessen: Respekt, dass ihr so gehandelt habt! Ich hätte in so einer Situation bestimmt nicht so handeln können wie du es beschreibst (Schemen und sonstigen Ablauf beachten und dabei einigermaßen ruhig bleiben).

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Viele Jugendliche (vor allem Jungs) versprühen die Deos bzw. Parfüms am ganzen Körper. Auch auf die Kleidung.

Daher kommt das wohl, dass man das Deo bzw. das Parfüm so stark riecht (bzw. was auch viele als "guten (Körper-)Geruch" wahrnehmen).

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Warum solltest du eine Anzeige bekommen?

Dein Bruder hat das getan und im Falle einer Anzeige sollte das auch rauskommen. Dass das von deinem Handy aus war, spielt eigentlich keine Rolle, weil man anhand der Schreibart (Rechtschreibung, Grammatik) feststellen könnte, dass du das nicht warst.

Dazu kommt, dass dein Bruder das bestimmt zugeben würde, wenn es zu einer Anzeige kommt.

Sollte es stimmen, dass du die Bilder direkt gelöscht hast und nicht weiterverbreitet hast (bzw. dein Bruder das getan hat), sollte es ebenfalls keine Schwierigkeiten geben.

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Hast du schon bei LG angerufen? Dort können sie dir bestimmt genau sagen, ob du es zurückschicken kannst bzw. musst.

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Wenn du so wenig getrunken hast, obwohl du Durchfall hast, dann wird der Arzt dir bestimmt eine Infusion empfehlen oder sogar direkt geben.

Auch wegen deinen Symptomen wäre es besser, wenn du mehr trinken würdest.

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Ich habe zumindest mal gehört, dass 1.) sich sowas nur bei längerfristiger Einnahme ereignen kann und 2.) Tierversuche nicht immer auf den Menschen übertragbar sind.

Aber wegen des Verdachts auf die Erbgutschädigung wird die Behandlung auch begrenzt.

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