Im Gesetz für unlauteren Wettbewerb im §5 UWG heißt es wörtlich:
§ 5 Irreführende geschäftliche Handlungen
(1) Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt. Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält:
die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung wie Verfügbarkeit, Art, Ausführung, Vorteile, Risiken, Zusammensetzung, Zubehör, Verfahren oder Zeitpunkt der Herstellung, Lieferung oder Erbringung, Zwecktauglichkeit, Verwendungsmöglichkeit, Menge, Beschaffenheit, Kundendienst und Beschwerdeverfahren, geographische oder betriebliche Herkunft, von der Verwendung zu erwartende Ergebnisse oder die Ergebnisse oder wesentlichen Bestandteile von Tests der Waren oder Dienstleistungen;
In der RedBull-Werbung heisst es "RedBull verleit Flügel!. Aber selbst nach Konsum von einem halben Dutzend Dosen, kann ich diese Eigenschaft nicht einmal ansatzweise erkennen. Folglich werde ich prüfen lassen RedBull wegen irreführender Werbeaussagen zu verklagen!
Was meint Ihr - Hätte eine derartige Klage Aussicht auf Erfolg?