Frage
Antwort
Für sowas braucht man einen richterlichen Beschluss und diesen gibt es nur in ECHTEN Notfällen. Die eigene Nummer zu unterdrücken gehört zu den Persönlichkeitsrechten und kann nicht wegen ein paar Scherzanrufen ausgehebelt werden. Das gibt es bei Terror, Entführungen, Massiver Gefahr oder ähnlichem.