Genau genommen bist du schon dazu berechtigt Bafög zu erhalten. Wie viel jedoch das kannst du dir selbst mit Hilfe eines Bafög-Rechners errechnen.
http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/
Was noch hinzuzufügen ist: als Schüler reicht es nicht ein ausgefülltes Antragsformular an das Bafögamt zu versenden. Man muss eine Stellungnahme dazu verfassen, warum man denn das Schülerbafög gerne beantragen würde, obwohl man noch bei den Eltern wohnt und Schüler ist. War zumindest in meinem Fall so.