Antwort
Die Endreinigungskosten müssen in den Tagespreis mit eingerechnet werden und dürfen gar nicht separat erhoben werden. Ausnahme ist, wenn es dem Gast freigestellt ist, ob er selbst reinigen möchte oder nicht bzw. wenn die Endreinigungskosten bei Unterkünften mit Haustiererlaubnis unterschiedlich gestaffelt werden.