Hallo MVieAdehmv,

auch ich hatte viele Jahr elang mit Akne zu tun. Leider halfen bei mir die üblichen Dinge nicht, habe vershciedene Cremes ausprobiert( NAchtcreme, etc.), verschiedene Gesichtsreinigungen. Wenn du da schon dran bist, und es immer noch nicht funktioniert, dann noch mehr auf bestimmte Lebensmittle achten. Gesunde und ungesunde Sachen in geringen Mengen können schon AUswirkungen haben (Beispiel: Ich habe einmal die Woche einen Energy getrunken, danach hatte ich eine Woche lang wieder starke Probleme).

Sofern du die Pille schon nimmst, gibt es hier auch Arten, die mehr auf die Hautprobleme eingehen.

Wichtig ist das regelmäßige Reinigen, nicht noch extra viel schminken und nicht so oft die Hände ins Gesicht.

Ich hoffe, dass es sich bald legt bei dir, liebe Grüße

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Hallo ThomasLOEYS,

wenn du beim Trinken abends imme rmal wieder ein Glas Wasser trinks, hilft das schon sehr. Eine gute Grundlage ist auch nicht zu unterschätzen.

Wenn du viel durcheinander trinkst, dann hilft meistens aber kein Wasser mehr. Mein neuer Geheimtipp ist ganz einfach: Bei DM git es "PArtyfly". Das sind Elektrolyte, also nichts gefährlches, die deinen Körper wieder in Schwung bringen. Nach einer langen Partynacht trinke ich ein Glas Wasser mit einer Tablette davon und am nächsten Morgen merke ich nichts. Kostet nicht viel.

Liebe GRüße

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Hallo laurasophie44,

du solltest folgendes beachten:

  • Wurde vom Vermieter dem Mieter ein ausreichender Ausgleich für die Übernahme einer unrenovierten Wohnung gewährt, z.B. eine Zahlung oder auch ein ausreichender Mietverzicht, dann kann die Pflicht zu Übernahme der Schönheitsreparaturen bestehen, wenn die Klausel zu den Schönheitsreparaturen wirksam ist.

Trotz dem würde ich die 300€ nicht als "ausreichenden Ausgleich" definierne. Daher würde auch ich sagen, dass die Schönheitsreparaturen durch euch nicht zu leisten sind.

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Hallo,

wenn die Türen bei Einzug noch in Ordnung und ohne weitere Mängel waren, so wurde während der Mietzeit ein Teil der Mietsache beschädigt, worfür in aller Regel der Mieter aufkommen muss. Da die Türen nun schon sehr alt sind, sollte man hier definitib einen Zeitwert von nur 50% beachten, da die Türen offensichtlich nicht mehr den Neuwert haben.

Mieter könnne die Kosten oft mit der Versicherung abrechnen, sodass weder Mieter, noch Vermieter die Kosten tragen.

Man sollte zudem beachten, warum die Tür beschädigt ist.Liegen Gebrauchsspuren vor, kann man die Erneuerung vom Mieter nur schwer verlangen. Wurde in die Tür geboxt o.ä., so entstand der Schaden mutwillig und der Vermietern kann Schadensersatz fordern.

Liebe GRüße

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Hallo,

ich würde hier auch nochmal den Vermieter darauf ansprechen. Es ist nicht unbedingt notwendig, die Tapete der beiden Wände abzunehmen, man kann hier mit einer bestimmten Farbe streichen, die genau für solchen Schimmel ausgelegt ist. (Silikatfarbe)

Sollte der Schimmel bei eurem Einzug noch da sein, dann nehmt diesen "Schaden" aber mit in das Übergabeprotokoll auf und macht Bilder. Dann habt ihr als Mieter den Nachweis, dass es nicht eure Schuld war. Trotz alledem ist der VErmieter verpflichtet, den Schimmel zu entfernen.

Liebe Grüße

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Hallo MiG94,

in vielen Wohnungsmietverträgen gibt es nicht nur die gesetzliche Kündigungsfrist, sondern auch einen Kündigungsausschluss für 12 oder 24 Monate. Wenn dieser vereinbart ist, kann man nur auf Kulanz des Vermieters hoffen, oder einen Nachmieter anbieten, sodass man früher aus der Wohnung kann.

Sofern ein Nachmieter direkt einziehen kann und für den Vermieter daraus kein finanzieller Nachteil entsteht, kann die Kündigung nach einem Monat möglich sein.

Liebe Grüße

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