Antwort
Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit sowie junge Menschen unter 21 Jahren. Für sie gilt nach wie vor der Grenzwert von 1 Nanogramm THC, sonst drohen 250 Euro Buße. Auch neu ist die Regelung zum Mischkonsum: Nach dem Kiffen gilt striktes Alkoholverbot, sonst drohen in der Regel 1.000 Euro Bußgeld. Das habe ich gefunden würde da aber auch da nochmal nachhaken ob das wirklich richtig ist. Und zudem ist 1 ng echt sehr wenig.