Ein Tierabwehrspray ist legal, aber es gibt bei Benutzung einiges zu beachten, z.B. wie weit du es weg halten musst, wie der Wind steht um dich nicht selbst damit zu treffen. Bei einer Polizeikontrolle darfst du nicht sagen das es als Schutz dient vor Angreifern, das wäre kontraproduktiv. Hast du schon mal über ein Fahrrad Zahlenschloss nachgedacht? Ist legal und kann einiges bewirken, aber auch da vorher etwas üben.
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Hier liegt schon eine Art Mobbing vor, ganz zu schweigen von der Inkompetenz des Ausbilder. Er kann dich danach fragen, nur die Art und Weise ist die falsche und antworten musst du schon gar nicht darauf. Wenn er Zweifel hat, kann er dich zu einem Amtsarzt schicken und was du in deiner Freizeit machst geht ihn überhaupt nichts an. Man kann einen AN bitten, gefährliche Hobbys zu unterlassen um die Arbeitsfähigkeit zu halten, aber auch diese Entscheidung obliegt beim AN.
Sollte es öfter vorkommen das der Ausbilder dich schikaniert, notiere dir Datum, Uhrzeit, beteiligte Personen und was gesagt wurde, damit kannst du dich bei der IHK oder falls vorhanden, beim Betriebsrat beschweren.