1. Reiki lernt man nicht, Reiki kann jeder. Dein Lehrer schärft nur dein Bewußtsein und steht dir bei deiner Entwicklung zur Seite!
  2. Kostenlos ist schwierig! Aber ein seriöser Lehrer bietet Reiki-Kurse zu humanen Preisen an. Mein Tipp: www.gespraechemitjj.de Hier findest du unter dem Punkt "Meditationsabende" auch Meditations- und Reikilehrer in deiner Nähe, die alle auch regelmäßige Meditationsabende anbieten. Dies ist eine gute Möglichkeit Reiki kennen zu lernen.
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Bloß nicht ignorieren, dann wird alles schlimmer und das HZA fackelt nicht lang. Im Moment ist für die offene Forderung nur das HZA dein Ansprechpartner, da die BG das HZA mit der Vollstreckung beauftragt hat und das HZA das Verfahren in eigener Verantwortung durchführt. Der Jahresbeitrag der BGen wird auf alle Mitglieder der BG umgelegt, deshalb handelt es sich um Umlagebeiträge. Bei dem Beitrag 2008 handelt es sich also um den Anteil, den du anteilig von der Gesamtumlage zu zahlen hast. Da sich die BGen im Rahmen der nachträglichen Bedarfsdeckung finanzieren, würde der Beitrag 2009 erst im Jahre 2010 erhoben werden. Scheinbar hast du in 2009 dein Unternehmen geschlossen oder keine Beschäftigten mehr oder deine Freiwillige Unternehmerversicherung gekündigt und deshalb hat die BG eine sog. Abfindung für 2009 festgesetzt. So kommt sie schneller an ihre Beiträge und muss nicht bis Mitte 2010 warten. Hast du alle Bescheide, gegen die das HZA vollstreckt? Wenn nicht, musst du dem HZA mitteilen, dass du nie die Bescheide bekommen hast und deshalb auch nicht bezahlen konntest. Liegen die Bescheide dir vor, bist du sofort zur Zahlung verpflichtet. Kannst aber auch u.U. eine Ratenzahlung mit dem HZA vereinbaren. Dein Widerspruch hat leider keine aufschiebene Wirkung.

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Da der Unfall auf dem Gelände deines Arbeitgebers passiert ist, handelt es sich um einen Arbeitsunfall, der von der fachlich zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) entschädigt wird. Hintergrund, dass es die Berufsgenossenschaften überhaupt gibt, ist die Ablösung der Unternehmerhaftpflicht. Das heißt deine Ansprüche gegen deinen Arbeitgeber gehen auf Grund gesetzlicher Regelungen auf die BG über. Du könntest höchstens Ansprüche gegen deinen Arbeitgeber geltend machen, wenn er den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat. Im vorliegenden Fall dürfte es sich aber höchstens um grobe Fahrlässigkeit handeln

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Ich verstehe unter Klientel in diesem Zusammenhang die Familien, die ihre Kinder in der Kindertagesstätte zur Betreuung abgeben. Ich könnte mir folgende Punkte als interessant vorstellen: schwierige soziale Verhältnisse = sozialer Brennpunkt?, Migrationshintergrund, körperliche Gewalt, gut situiert (z.B. Anwalt-/Arzthaushalt), einfache Verhältnisse, normale Verhältnisse, Wohnumfeld, familiäre Situation= lebt das Kind in einer intakten/klassischen Familie (Vater, Mutter, Kind) oder ist ein Elternteil alleinerziehend. Hoffe es hilft dir etwas weiter!

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Ich habe mich gerade mal etwas schlau gemacht.Die BGen fusionieren wie wild, da muss man erst einmal durchblicken. So wie ich es sehe, ist die BG Druck und Papier mittlerweile zur BG ETEM (Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse)fusioniert. Nach der Satzung gibt es dort für Unternehmer leider die besagte Unternehmerpflichtversicherung. Die gute Nachricht: Nach § 46 Abs. 2 der Satzung können sich Unternehmer auf Antrag von dieser Pflichtversicherung befreien, wenn sie selber im Jahr nicht mehr als 100 Arbeitstage (1 Arbeitstag = 8 Stunden) im Unternehmen arbeiten. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob die vg. BG unbedingt die Richtige für dich ist??? Ich könnte mir vielmehr die Zuständigkeit der Verwaltungs- BG (VBG) vorstellen!? Rufe doch einfach mal bei der VBG in HH an (Tel.: 040/5146-0), lass dich dort mit der Unternehmerbetreuung verbinden und schilder denen mal was du genau machst. Vielleicht kannst du so das ganze Problem mit der Pflichtversicherung umgehen, da es so etwas bei der VBG nicht gibt. Klar bist du über deine Beschäftigung gesetzlich kranken- und unfallversichert. Dieser Unfallversicherungsschutz bezieht sich aber nur auf deine abhängige Beschäftigung. Solltest du als Unternehmer nicht gesetzlich unfallversichert sein und dir passiert etwas bei deiner unternehmerischen Tätigkeit, zahlt deine Krankenkasse die Behandlungskosten. Bist du über die BG unfallversichert, zahlt diese die Behandlungskosten und bei schweren Verletzungen bekommst du u.U. auch eine Rente. Diese Leistung erbringt die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Eine private Unfallversicherung entbindet nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung. Viel Glück für dein Unternehmen. Ich bin davon überzeugt, wenn man ein Unternehmen mit Leidenschaft, Ehrgeiz und Einsatz betreibt, dann schafft man es auch!

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Zur Berufsgenossenschaft (BG) kann ich dir Folgendes mitteilen: 1. Als Unternehmer bist du gesetzlich dazu verpflichtet, dich bei der Fach- BG anzumelden. 2. Grundsätzlich ist immer nur eine BG zuständig. Die Zuständigkeit richtet sich nach Art und Gegenstand des Unternehmens. Welche BG letztlich zuständig ist, muss von der BG selbst ermittelt werden. 3. Bei den meisten BGen sind nur dann Beiträge zu entrichten, wenn Personal beschäftigt wird. Wenige BGen haben zwar auch eine Pflichtversicherung für Unternehmer, die kann aber u.U. auch auf Antrag ausgesetzt werden. Wenn du mir sagst welche BGen dich angeschrieben haben, kann ich dir mitteilen, ob es da u.U. eine Pflichtversicherung für Unternehmer gibt. Mein Tipp: Keine Panik und lass dich nicht entmutigen von der Papierflut! Beantworte die Fragebögen der BG und warte ab. Ich denke nicht, dass du mit einer Beitragszahlung rechnen musst.

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Ich möchte als Heilpraktikerin darauf hinweisen, dass in diesem Forum aus meiner Sicht zu leichtfertig mit diesem Thema umgegangen wird. Natürlich muss man nicht bei jedem leichten Stoß gegen den Kopf in Panik geraten, aber man sollte die Gefahr von Sickerblutungen auch nicht unterschätzen. Insbesondere bei einer kurzen Bewußtlosigkeit sollte man sich unbedingt untersuchen lassen. Ich kenne 2 solcher Fälle, in denen die Gefahren auch von den Krankenhäusern unterschätzt wurden. Ein Patient davon ist gestorben. Der andere hat zum Glück darauf bestanden untersucht zu werden ... danach wurde er sofort operiert. Lieber einmal zuviel zum Arzt als einmal zu wenig.

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