Schulpolitik ist Ländersache, von daher kann es natürlich sein, dass irgendein Bundesland da eine Ausnahmeregelung hat aber für gewöhnlich wirst du nur dann ins höhere Schuljahr versetzt, wenn du das vorherige abgeschlossen hast.

Sollte auf eine höhere Schulform gewechselt werden, kann sogar das wiederholen des bereits absolvierten Schuljahres nötig sein.

Grundsätzlich würde ich aber auch vom überspringen in höheren Schuljahren abraten, falls es für dich die Möglichkeit geben sollte, da du immens viel Stoff verpasst.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.