Die Tierbestattung unterliegt dem Tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetz und den einschlägigen EU-Richtlinien.
Das Gewerbe darf nur mit einer Genehmigung des örtlich zuständigen Veterinäramtes betrieben werden. Nach Deinem Antrag wird das Veterinäramt, das Regierungspräsidium und evtl. das Bauamt den Betrieb vor Ort besichtigen. Erst danach kannst Du Dein Gewerbe beim Gewerbeamt anzeigen und tätig werden.
Für Heimtiere bekommst Du eine Genehmigung für den Transport von Kat.1 - möchtest Du auch einen Kühlraum betreiben muss auch die Verarbeitung zusätzlich genehmigt werden.
Für Equiden (Pferde,...) wird eine gesonderte Genehmigung benötigt. https://schoenhalde.de/pferdebestattung/geschichte-pferdebestatter-pferdekrematorium/
LG Florian