Wenn Du eigenen Grund und Boden hast ist die Bestattung von kleineren Tieren an vielen Orten erlaubt.

Neben einem Tierfriedhof besteht auch die Möglichkeit der Einäscherung im Tierkrematorium.

Weitere Informationen findest Du auch unter: https://schoenhalde.de/wissenswertes/faq/

Liebe Grüße

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Die Tierbestattung unterliegt dem Tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetz und den einschlägigen EU-Richtlinien.

Das Gewerbe darf nur mit einer Genehmigung des örtlich zuständigen Veterinäramtes betrieben werden. Nach Deinem Antrag wird das Veterinäramt, das Regierungspräsidium und evtl. das Bauamt den Betrieb vor Ort besichtigen. Erst danach kannst Du Dein Gewerbe beim Gewerbeamt anzeigen und tätig werden.

Für Heimtiere bekommst Du eine Genehmigung für den Transport von Kat.1 - möchtest Du auch einen Kühlraum betreiben muss auch die Verarbeitung zusätzlich genehmigt werden.

Für Equiden (Pferde,...) wird eine gesonderte Genehmigung benötigt. https://schoenhalde.de/pferdebestattung/geschichte-pferdebestatter-pferdekrematorium/

LG Florian

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Ich bin selbst Tierbestatter (schoenhalde.de) und wir sichern mehrfach ab dass nichts verwechselt werden kann. Wir verwenden eine Kennzeichnung am Tier und am Behältnis, zusätzlich werden Chip-Nummern oder Tattoos dokumentiert. Nach der Einäscherung wird geprüft ob die schriftliche Dokumentation und Etikett mit der einmaligen Nummer auf dem Schamott-Stein der mit verbrannt wurde übereinstimmen.

Zusätzlich zur stets mindestens doppelten Nachverfolgbarkeit kommt immer der Tierbestatter der jedes Tier persönlich sieht und wahrnimmt ob alles genauestens stimmt.

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