Hallo,
also ich bin jetzt am Ende meiner Testphase mit Starlink und bin gemischter Gefühle.
Hintergrund zu mein bisherigen Anschluss:
Ich habe eine 36 MBits (offiziell 50er) DSL-Leitung, die stabil lief, aber eben bei meheren Nutzern gleichzeitig und Homeoffice schon häufig an die grenze kommt.
Darum habe ich nun Starlink angeschafft.

Die Geschwindigkeit hiervon variiert mehrmals am Tag. Häufig ist die Geschwindigkeit wie von dir beschrieben bei unter 50MBits. Meistens jedoch drüber. Über 100MBits komme ich selten... ich teste es zu unterschiedlichen Tageszeiten und mit unterschiedlicher Nutzung.
Maximum was ich bis jetzt gemessen habe waren 180mbits.
Der Upload ist allerdings die meiste Zeit bei mir sehr schlecht - das ist auch der Hauptgrund, weswegen ich mir unsicher bin, ob ich Starlink längerfristig nutzen möchte.

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Moin,

also ich bin auch vor kurzem in einer Gegend gezogen wo leider sehr viele Hundebesitzer ihre Hunde ohne Leine rumlaufen lassen. Ich bin selbst mit Hunden groß geworden. Wenn ich die nötige Zeit hätte die Verantwortung für einen eigenen Hund zu übernehmen, würde ich mir einen anschaffen.

Da ich aus Umweltschutz-Gründen eine Seite meines Grundstückes nicht einzäunen darf (Knickschutz) jagen immer wieder Hunde meine Katzen auf meinem Privatgrundstück.

Selbstverständlich spreche ich wenn möglich immer die Besitzer sofort an, dass diese unverzüglich ihren Hund von dem Privatgrundstück entfernen.

Wenn es allerdings häufiger von einem Hund vorkommt, hat offensichtlich ein Halter kein Respekt vor fremden Eigentum oder ist mit der Hundehaltung überfordert. In meinem Fall riskiert er sogar, durch die Verletzung eines meiner Haustiere auf meinem privaten Grundstück sich doppelt strafbar macht, nämlich durch Körperverletzung. Wenn mein Haustier auf meinem Grundstück angegriffen wird, habe ich Schmerzensgeld-Anspruch aufgrund des seelischen Schadens. Das erfüllt laut meinem Rechtsbeistand den Tatbestand der Körperverletzung (seelischer Schaden durch die fahrlässige Verletzung oder gar Tötung eines Haustieres).

Insofern greifen hier ganz klar die Notwehr-Paragraphen. Man darf alles nötige tun um den Schaden von sich und seinen Angehörigen abzuwenden und sich und sein Eigentum zu verteidigen.

Alleine von der Seite aus ist dringend nicht nur der Selbstschutz durch entsprechende Mittel sicherzustellen, sondern selbstverständlich auch eine Anzeige beim Ordnungsamt oder gar der Polizei vorzunehmen.

Es ist ein Unterschied, ob ein Hund frei in der Sicht- und Hörweite seines Herrchens ist (und der Hund auch tatsächlich trainiert ist auf Kommandos zu hören), oder ob das Tier unbeaufsichtigt den Hausfrieden anderer Menschen stört.

Dies kann nicht toleriert werden. Das ist asozial.

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