Ich würde es nicht machen
Der Diebstahl ist in dem Moment vollendet, wo Du den Gegenstand dem Gewahrsamsbereich des Besitzers entziehst. Und das ist nicht erst außerhalb des Ladens der Fall, sondern bereits dann, wenn der Besitzer nicht mehr entscheiden kann, ob die Sache in seinem Laden verbleibt oder nicht. Durch das Einstecken bildet man eine sogenannte "Gewahrsamsenklave" und vollendet damit bereits den Diebstahl. Weil der Laden nämlich ab diesem Moment darauf angewiesen ist, daß der Kunde die Sache freiwillig wieder herausgeben wird - der Laden weiß ja nicht, daß die Sache in Deiner Tasche gelandet ist. Das der Diebstahl erst vollendet wäre, wenn man den Kassenbereich verlassen hat, ist einer der vielen verbreiteten Rechtsirrtümer.

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