Hallo,
hätte mal folgende Frage:
Ein Arbeitnehmer ist von Montag bis einschließlich Mittwoch krank, geht aber nicht zum Arzt.
Wird dabei das Wochenende mitgezählt und es wird eine AU verlangt?
Im Vertrag steht: Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, so hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauf folgenden Kalendertag abzugeben.
Das der Arbeitgeber jederzeit eine AU verlangen kann ist mir bekannt.