Da es den Straftatbestand einer Beamtenbeleidigung im Strafgesetzbuch nicht mehr gibt und eine Beleidigung in dem Sinne in das Privatrecht und nicht in das öffentliche Recht fällt, denke ich, die Sache ist erledigt. Allerdings kann nach § 194 Abs. 3 StGB Strafantrag durch einen Dienstvorgesetzten gestellt werden. Allerdings müsste der Lehrer wirklich verbeamtet sein, das ist nicht bei allen Lehrern der Fall. Also allerhöchstens Sozialstunden, was ich aber nicht glaube. Also alles wird gut. Aber das nächste mal überlegen, was man so von sich gibt im Netz.

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Du solltest dich entscheiden. Entweder mit ihm zusammen glücklich werden oder ihn nie mehr ansehen. Die Schule verlassen kannst du nicht und er auch nicht. Und wenn er der Traummann ist und du die Chance nicht nutzt wirst du es bis an dein Lebensende bereuen. LG. Isa

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Ich würde das Auswärtige Amt fragen. Hatte auch so ein Problem. Meine dänische Freundin arbeitet in Adama. Sie sollte 630 Euro bezahlen für Urlaub. Sie arbeitet bei den Vereinten Nationen. Dort habe ich nachgefragt per Email. Die haben gesagt dass es so was nicht gibt.

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Das ist doch eigentlich egal, oder meinst Du nicht? Wenn Dein Körper alles bietet dann passen doch die Proportionen. Das ist wichtig. Nicht die Körpergröße.

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