Antwort
@MiezeKatzchen,
In diese Richtung habe ich schon gedacht....
Aber Unterhalt für Kinder und Unterhalt für die getrennte Person sind doch zwei Paar Schuhe?
Kann sie nicht auch Unterhalt beantragen, da sie die "Geringverdienerin" ist und ich der "Besserverdiener".... bzw. wenn sie z.B. Hartz4 Aufstockung oder Wohngeld beantrag... kommen die Ämter nicht dann erst zu mir und sagen "du bist zum Unterhalt gegenüber der Ex-Frau verantwortlich"?