Grundherren hatten, da es ja keine Gerichte wie heute gab, das Recht, Strafen auszusprechen. Die Gerichtsbarkeit bedeutet halt, dass der Grundherr gleichwohl auch der Richter sein konnte/musste/durfte :)

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundherrschaft

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.