Danke für die ersten beiden Antworten.

Ich würde die Frage gerne erweitern:

Ich möchte nämlich, dass meine Mailbox (Anbieter: base.de) gar keine Reaktion zeigt und das Handy auch nicht klingelt. Dazu könnte ich die Mailbox vielleicht abschalten?

Wie funktioniert das bei base.de? Der Anrufer sollte möglichst ein Besetzzeichen bekommen oder besser gar keine Reaktion. Geht so etwas technisch? Reicht es beispielsweise die SIM-Karte aus dem Gerät herauszunehmen?

DANKE!

Thnne

...zur Antwort
Fahrverbot von 4 Wochen: Wer kann mir die genauen Einzelheiten nennen?

Hallo Forum,

ich bin zu schnell gefahren und werde nun mit einem Fahrverbot von 4 Wochen (plus 4 Punkte plus Bußgeld) bestraft. Wer kann mir etwas über den genauen Ablauf des Fahrverbots mitteilen? Da ich erstmalig davon betroffen bin, kann ich den Beginn des Fahrverbots bis zu vier Monate verschieben.

Wie geht das genau: Sind die vier Wochen Fahrverbot an einen Kalendermonat gekoppelt, also z.B. vom 01.12.12 bis 31.12.12 oder kann ich den Beginn frei wählen, beispielsweise vom 13.12.12 bis 12.01.13? Sind es vier Wochen Fahrverbot (= 28 Tage) oder ist es ein Monat (= bis zu 31 Tage)? Ab wann beginnt der erste und letzte Tag zu zählen? Theoretisch könnte ich ja um 23.59 Uhr den Führerschein abgeben und ihn mir nach 4 Wochen um 0.01 Uhr wieder abholen. Tatsächlich sind das dann praktisch zwei Tage weniger.

Wo gebe ich den Führerschein eigentlich ab? Ist das bei jeder Polizeidienststelle möglich oder geht das auch auf dem Postweg?

Außerdem gibt es eine Vorgabe, dass innerhalb von 12 Monaten bestimmte Verkehrsverstöße härter bestraft werden. Um was handelt es sich dabei genau? Ab wann beginnen die 12 Monate zu laufen: mit dem Tag der Anzeige wegen der erhöhten Geschwindigkeit oder mit der Rechtskraft, die ja erst nach der noch zu erfolgenden Anhörung und dem dann erlassenen Bescheid erfolgt.

Und noch eine ergänzende Frage: Habe ich etwas Wesentliches zu fragen vergessen? Gibt es noch einen "guten Tipp"? Meine Geschwindigkeitsüberschreitung lag bei rund 60 km/h auf der Autobahn und ist per Videoaufzeichnung festgehalten. Äußerungen dazu habe ich zwar nicht gemacht, aber die Sache ist schon sehr eindeutig. Punkte habe ich bisher keine. Ich brauche das Fahrzeug auch nicht zwingend beruflich, allerdings ist das Fahrverbot schon schwierig in meinen Alltag zu integrieren.

Viele Fragen und die Hoffnung auf einige gute Antworten. Dafür schon jetzt vielen Dank!

Thnne

...zum Beitrag

Danke für die zwei tollen Antworten!

Noch eine Nachfrage: Ist der Beginn des Fahrverbots frei wählbar oder an einen bestimmten Kalendertag (das wäre dann vermutlich der erste Tag eines Monats) gebunden?

Viele Grüße

Thnne

...zur Antwort

Wenn das Kind adoptiert ist, seid ihr die Adoptiveltern, nicht die Pflegeeltern. Das ist rechtlich etwas anderes. Ein adoptiertes Kind ist dem leiblichen Kind gleichgestellt, und zwar ohne jede Einschränkung. Somit gelten die gleichen Unterhalzsfristen und die gleichen Bedingungen. Wenn bspw. die Unterhaltsverpflichtung einmalig unterbrochen wird (Kind unterbricht Studium, macht einige Monate eine Lehre und setzt das Studium fort), so kann es nicht wieder aufgenommen werden, höchstens auf freiwilliger Basis.

Gruß Thnne

...zur Antwort

Richte dir einen kostenlosen web.de-Account ein. Dazu gehört eine Rufnummer (03212- ...) , die aber kein Endgerät benötigt und somit auch nicht klingelt. Es werden über diese Nr. nur Gespräche auf deiner Voicemailservice aufgezeichnet, die du am PC abhören kannst. Damit kannst du dich vor lästigen Nachfragen abschirmen und es ist völlig legal, weil du ja keine falsche oder fremde Nr. angibst.

Gruß Thnne

...zur Antwort

Es ist ein Dokumentenmanagementsystem und als Produkt von Microsoft natürlich kostenpflichtig. Eine kostenlose und viel bessere Alternative ist "Plone". Man kann es einfach downloaden, weil es open-source ist.

Der Hinweis auf fehlenden Support geht dabei fehl, da die Community diese Funktion einnimmt.

Gruß Thnne

...zur Antwort

"Nur Anrufe aus dem Telefonbuch sollte da auch funzen": Okay, die betreffenden Nummern könnte ich ja im Telefonbuch hinterlegen, aber wie ist es dann einzusdtellen?

Danke!

Thnne

...zur Antwort

Danke für eure spontanen Antworten.

Noch einmal zur Erläuterung: Es liegt kein Urteil vor, da meine Ex-Frau über ihren Rechtsanwalt mitteilen ließ, dass sie auf den Bereich der Gesundheitsfürsorge freiwillig verzichten würde. (Warum ist das ein "Nichts"?) Das weitere Sorgerecht ist geteilt.

Damit bestand in Punkt Gesundheitsfürsorge Einigkeit und es musste nichts mehr vom Gericht entschieden werden.

...zur Antwort