Auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, dass diese Frage ernst gemeint ist:

Erstens ist ein Tattoo am Hals ein absoluter Ablehungsgrund. Zwischenzeitlich hat sich zwar die Meinung gegenüber Tattoos bei der Einstellung etwas gelockert, das gilt aber nicht für sichtbare Tätowierungen an Hals oder Gesicht.

Zweitens bringst du mit diesen vier Buchstaben bestens zum Ausdruck, dass du charakterlich für diesen Beruf nicht geeignet bist.

Somit ist eine Einstellung nicht möglich. Und das ist auch gut so.

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Unterschlagung und Bedrohung?

Hallo liebe Community,

vor einigen Monaten lieh meine Schwester (16) einem polizeibekannten türkischstämmigen "Freund" (16-17) ihr altes Handy da seins kaputt war (Nachweisbar durch Verkaufsbelege und Seriennummern das es ihr gehört).

Nun will sie ihr altes Handy wieder und versucht es seit 2 Wochen vergeblich zu bekommen: Sämtliche Anrufe und Nachrichten von ihr werden von dem "Freund" ignoriert und obwohl sie ihm immer wieder schreibt das sie ihr altes Handy wiederbraucht ignoriert er dies nur. Nachdem es ihm face-to-face mitgeteilt wurde vor 3 Tagen, dass er das Handy ihr morgen (also vor 2 Tagen) zurückgeben soll willigte er nach einigen Appellen meiner Schwester an ihn ein. Natürlich gab er ihr das Handy nicht und ignorierte sie weiterhin.

Heute traf ich besagten "Freund" in einem Geschäft und sagte ihm er solle das Handy schnell meiner Schwester wiedergeben, woraufhin er entgegnete, dass er nichts davon wüsste das er das Handy ihr überhaupt zurückgeben müsse und er tat so als wüsste er überhaupt nicht das sie es zurückhaben will.

Als krönender Abschluss führte er sich noch im Geschäft auf und sagte mir ich solle mehr Respekt gegenüber ihm haben (nur weil ich das Handy meiner Schwester zurückforderte).

Mit den Worten "Komm vor die Tür, da regeln wir das dann!", was von mir als klare Drohung auffasst wurde (Ich antwortete nichts darauf) endete alles und er ging. Ich wartete eine Weile im Laden und ging anschließend heraus, wobei sich der türkischstämmige "Freund" Gottseidank entfernt hatte.

Jetzt zu meiner Frage, gibt es irgendwelche rechtlichen Schritte, die sich gegen diese Person einleiten ließe, erfüllt diese Aussage bereits den Tatbestand einer Drohung oder lässt sich gar die Person wegen Diebstahl oder Unterschlagung des Handys anzeigen?

Über möglichst schnelle Hilfe von euch würde ich mich sehr freuen,

Liebe Grüße

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Setzt ihm schriftlich eine letzte Frist zur Herausgabe des geliehenen Handys. Lasst ihm diesen Schriftsatz per Einschreiben mit Rückantwortschein (kostet wenig) zukommen. Hiermit könnt ihr dokumentieren, dass er dieses Schreiben auch erhalten hat.

Sollte er diese Frist wieder verstreichen lassen, könnt ihr Strafanzeige wegen Unterschlagung erstatten. Im Rahmen des Strafverfahrens besteht die Möglichkeit, dass das Handy beim "Freund" sichergestellt/beschlagnahmt wird, und an die Freundin wieder ausgehändigt wird.

Bezüglich der vermeintlichen Bedrohung wirst du keine Anzeige erstatten können. Eine Bedrohung läge vor, wenn mit einem Verbrechen gedroht wird - das ist hier nicht der Fall. Leider zu unkonkret.

Die Freundin kann den Sachverhalt aber bei der Anzeigenerstattung genau so angeben, wie oben geschildert. Ihm wird dann von der Polizei verdeutlicht, dass er solche Äußerungen euch gegenüber zukünftig zu unterlassen hat.

Nähere Infos über den Verfahrenablauf kann euch der Sachbearbeiter der jeweiligen Polizeidienststelle schildern.

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Kommt auf den Zusammenhang an. Im Rahmen einer "normalen" Kontrolle kann dich niemand dazu zwingen, einen Alkoholtest abzulegen. Wird auch in der Praxis im Regelfall nie versucht.

Wenn du allerdings alkoholisiert straffällig wirst, sieht die Sache schon anders aus. Je nach Schwere der Straftat wird hier auf einen freiwilligen Alkoholtest hingewirkt, eventuell erfolgt auch eine Blutentnahme. Das dürfte aber laut deiner Fragestellung nicht der Fall sein.

Solltest du derartig alkoholisiert sein, dass du nicht mehr Herr deiner Sinne bist und womöglich in Gewahrsam genommen werden musst, erfährt die Fahrerlaubnisbehörde trotzdem von diesem Vorfall. Auch, wenn du einen Alkoholtest verweigerst.

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Unabhängig davon, wie sich die Kautionszahlung nachweisen lässt:

Er kann dich sowohl aufgrund Unterschlagung strafrechtlich anzeigen, wenn du dich weigerst, das Geld zurück zu bezahlen, als auch die 500 Euro zivilrechtlich bei dir einfordern.

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Also vorerst: Eine nachträgliche Aussage, nach Rücksprache mit anderen Beteiligten, Zeugen und deinen Familienmitgliedern, hätte absolut keine Beweiskraft. Eine abgesprochene Aussage bringt niemandem was. Wenn du dich an etwas nicht mehr erinnern kannst, ist das ganz normal.

Außerdem bringt eine Strafanzeige deinem Vater das Geld auch nicht wieder. Das muss er auf dem zivilrechtlichen Weg vom Täter einfordern.

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Klar, macht die Polizei gerne mal. Nennt sich "allgemeine Wohnungskontrolle". Zufällig an irgendwelchen Wohnungen klingeln, eintreten und nach allen Ausweisen verlangen. Grundlos. Kontrolle muss sein.

Und jetzt nochmal ernsthaft: Jeder polizeiliche Einsatz hat seinen Grund. Mit den Informationen, die du hier angibst, ist es unmöglich festzustellen, ob der Einsatz und die Wohnungsbetretung gerechtfertigt war, oder nicht.

Und zum Thema Grundrechte: Ausnahmslos JEDE polizeiliche Maßnahme schränkt die Grundrechte des von der Maßnahme Betroffenen ein. Identitätsfeststellung = Eingriff in die inforationelle Selbstbestimmung, Wohnungsdurchsuchung = Unverletztlichkeit der Wohnung, und so weiter. Die Frage ist nur, ob die Maßnahme rechtmäßig ist, oder nicht.

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Du bist zumindest Zeuge einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Somit: Ja, du musst deine Personalien angeben.

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Du hattest "Glück", offensichtlich wurde bei der Atemalkoholkontrolle ein Wert von über 1,1 Promille gemessen, in der darauffolgenden Blutentnahme sank dein Wert aber unter den Wert von 1,1 Promille. Zwischen 0,5 Promille und 1,1 Promille bewegst du dich im Bereich vom §24a StVG. Als "Ersttäter" ohne Vorbelastung würde ein Bußgeld in Höhe von 500 EUR, 2 Punkte, sowie ein Monat Fahrverbot auf dich zukommen.

Dein Führerschein wird dir aufgrund diesen Vorfalls nicht wieder entzogen, du musst auch nicht zur MPU. Du musst deinen Führerschein nur für die Dauer des einmonatigen Fahrverbots abgeben, und erhältst ihn danach wieder.

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1. Wie lange dauert das

Kommt darauf an, welcher "Brief" gemeint ist. Wenns um die Vorladung zu einer polizeilichen Vernehmung geht, würde ich sagen, maximal ein bis zwei Wochen. Wenns um Post von der Staatsanwaltschaft bezüglich des Verfahrensausgangs bzw. Weitergangs geht, dann kann das schon drei bis sechs Monate dauern.

2. Wird erwähnt das ich gekifft habe ?

Sowohl in der polizeilichen Vorladung, als auch in den staatsanwaltschaftlichen Schreiben, werden die Gründe des Strafverfahrens, also die dir vorgeworfenen Straftatbestände, genannt. In deinem Fall also Besitz von Betäubungsmitteln, sowie die Geschichte mit dem Ausweis (Ausweismissbrauch? Unterschlagung? Geht aus der Fragestellung nicht hervor).

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Der polizeiliche Schusswaffengebrauch kann in Kürze leider nicht zusammengefasst werden. Dazu müsste jemand ne ganze Ausarbeitung schreiben.

Grundsätzlich ist der Schusswaffengebrauch eine Art des unmittelbaren Zwangs, der im Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslands geregelt ist.

In Bayern wird der Schusswaffengebrauch im Art. 67 des PAG (Polizeiaufgabengesetz) geregelt: http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-67?AspxAutoDetectCookieSupport=1

In deinem Beispiel käme hier Absatz 1 Nr. 3 a) zur Geltung.

Wichtig: Diese greift nur bei Verbrechenstatbeständen. Also bei allen Tatbeständen, bei denen der Gesetzgeber bereits eine Strafandrohung von nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe vorgibt.

Nun kann aber nicht pauschal gesagt werden, dass man auf flüchtige Täter in diesem Fall ausnahmslos immer schießen darf. Hier gilt besonders der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (erforderlich, geeignet, angemessen).

Und um letzten Endes deine Frage zu beantworten: Fast alle Polizeiserien in Deutschland sind gescriptet, und handeln nach einem vorgegebenen Drehbuch. Mit der Realität haben diese Drehbücher meistens herzlich wenig zu tun.

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und würde mich gerne über ihn informieren,

In wie fern möchtest du dich denn "informieren"? Informieren kannst du dich mit google, facebook und Konsorten. Ansonsten wird dir keine Behörde detaillierte Auskünfte über ihre Beschäftigten erteilen.

da ich glaube, dass er etwas getan hat, was er nicht hätte tun sollen.

Ein bisschen Kontext wäre hier hilfreich. Was hätte er denn nicht tun sollen? Reden wir von Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder zwischenmenschlichen Vorfällen?

Im Bereich der Straftaten kann dir die Staatsanwaltschaft nähere Auskünfte erteilen, wie du dich weiter zu verhalten hast. Und was verstehst du unter "glauben"? Pure Vermutung? Hörensagen?

Um dir hier eine wirklich verlässliche Antwort zu geben, sind zu wenige Informationen deinerseits vorhanden.

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Meine Grenze liegt bei 312,50 EUR. Dafür vernachlässige ich dann gerne meine Pflicht, meinen Diensteid und setze auch gern meine Pension aufs Spiel.

Jetzt mal im Ernst: Glaubst du wirklich, es gäbe eine nennenswerte "Grenze", bei der sich ein Polizist bestechen lässt?

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Am besten mal direkt bei der Dienststelle anrufen und nachfragen. Vielleicht sind Unterlagen mit rein gerutscht, die da nicht hingehören. Oder es wurde aus Versehen liegen gelassen.

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Warum sollte es bei einer Frau als Täterin anders sein ?

Die Frau hat doch bereits die volle Bandbreite abbekommen. Nach dem, was du in deiner Frage und der Kommentarsektion schreibst, ist ihr das Sorgerecht entzogen worden. Das heißt, dir ist bereits Gerechtigkeit widerfahren. Auch bei weiblichen Opfern kommt es vor, dass diese vor Gericht ihren "Peinigern" wieder ins Gesicht schauen müssen.

Und der Umgang der Frau mit eurem Kind ist doch bereits "sehr begrenzt". Alle 14 Tage unter Aufsicht des Jugendamtes... wie sehr möchtest du den Umgang denn noch begrenzen?

Und was soll diese ganze Genderdebatte?

Fragen über Fragen...

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Vorraussetzung für eine Körperverletzung gemäß §223 StGB ist eine körperliche Misshandlung (Schmerzen zufügen) bzw. eine Gesundheitsschädigung (z.B. Verletzungen zufügen).

Sobald das Mädchen zu einem Zeitpunkt der Auseinandersetzung Schmerzen erlitten hat, ist die Körperverletzung erfüllt.

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Ganz schlechte Chancen. Kein fester Wohnsitz, kaum postalische Erreichbarkeit. Da ist der Haftbefehl quasi vorprogrammiert, und das wird wohl auch der Staatsanwalt so sehen.

Sitz die Strafe ab, und sehe es als Neuanfang. Wenn du in Zukunft wirklich dein Leben auf die Reihe bekommen willst, trenn dich von deinem jetzigen sozialen Umfeld, zieh nötigenfalls um.

Übrigens habe ich mir deine Kommentare hier, als auch deine alte Frage, angesehen. Auffallend ist, dass du die Schuld gerne bei anderen suchst. Den Leuten in der Unterkunft, dem Ausländeramt, dem Hausmeister, der Staatsanwaltschaft, die plötzlich so schnell arbeitet...

Auch das wird dir auf Dauer nicht weiterhelfen.

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Du musst Rainbow Six Siege manuell in deine Steam Library aufnehmen. Beim Starten des Spiels müsste sich Uplay dann ebenfalls öffnen.

In deiner Steam Library steht links unten "Spiel hinzufügen". Da klickst du drauf, und fügst ein Steam-fremdes Spiel hinzu. In der nun kommenden Liste sollte Rainbow Six Siege auftauchen. Falls nicht, kannst du den Pfad auch manuell auswählen.

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Macht sich Polizist strafbar wenn er vor Auto mit eingesperrtem Hund bei 80° Innentemperatur 2 Stunden auf Autobesitzer wartet ohne die Scheiben einzuschlagen??

2 Polizisten haben schriftlich deklariert dass sie 2 Stunden bei 30° Grad Außentemperatur und voller Sonne vor einem Auto mit eingesperrtem Hund gewartet haben bis der Autofahrer (nach Telefonat der Polizei) zurückkehrte um das Tier zu befreien. Ergänzend haben Sie auch schriftlich deklariert sie haben während der gesamten Zeit gesehen wie hilflos, an schweren Atemstörungen leidend und schockiert der eingesperrtem Hund um sein Leben erfolglos gekämpft habe. Im Innenraum des Fahrzeugs seien über 70/80° bis sogar 90° Grad Hitze einzuschätzen deklarierten sie. Das ganze ist in Berlin geschehen.

Wie ich verstehe, sind Haustiere gesetzlich nicht als Gegenstände zu betrachten. Auch dass es keine 10 Minuten vergehen dürfen um durch Einschlag das Lebewesen zu befreien , besonders schnell in Notfällen wie dieser wo Lebensgefahr deutlich besteht.

Machen die 2 Polizisten ihre Arbeit korrekt wenn sie ein Tier für 2 Stunden so leiden lassen ohne Hilfe zu leisten??? Das sogar mit bestehender Anzeige von 2 Bürgern. Besteht da Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung? Das ganze hätten Sie doch ganz schnell und mit recht erledigt haben um weiter an anderes zu arbeiten und keine bezahlte Arbeitszeit verlieren. Dass der Hundehalter wegen Tierquälerei mit einer Geldstrafe rechnen muss finde ich in Ordnung. Aber ich denke dass in dem Fall der Hundehalter nicht die einzige strafbare Partei war und dass die 2 Polizisten nicht nur wegen unterlassener Hilfeleistung hätten bestraft werden müssen sondern auch wegen Tierquälerei (2 Stunden bei 80-90° Grad das ist sogar sehr gemein) sowie wegen unerfüllten Pflichten als Polizisten und als Bürger usw. Unter den extremen Bedingungen war es ein Wunder dass der kleine weiße Schnauzer überleben konnte. Hat jemand Ahnung oder irre ich mich??? Wenn man in Deutschland ein Lebewesen (dazu gehören auch Babys, behinderte Menschen, Haustiere) tatsächlich eingesperrt im Auto bei Innentemperatur von 90° Grad für 2 Stunden backen lassen darf, ohne sich dafür strafbar zu machen, denke ich dass ich im falschen Land geboren bin. Das Auto sei so heiß wie im Backofen haben die 2 Polizisten bezeugt. So gemeine Taten zu begehen, ohne dafür bestraft zu werden entspricht wirklich meinetwegen nicht die Werte unseres Landes. 

Das ganze geschah im Strafverfahren bzw. Vollstreckungsverfahren gegen einen Freund der eine knapp €900 Rechnung von der Staatsanwaltschaft Berlin per Post erhielt. Wenn er das gemacht hat finde ich es richtig dass er dafür bezahlt aber dass die ganze Informationen von den Taten der Polizisten zur Kenntnis von Beamten und Richter gemacht worden waren ohne ihre Herzen zu berühren sodass alle Täter bezahlen ist sehr bedenklich und teilweise macht sie Komplizen davon. Lebewesen im Ofen brennen lassen (wie die Polizisten sagten: Backofen) und nichts dagegen machen... Alleine von dem Zusammenhang der 2 Wörter, Lebewesen im Ofen, bekomme ich Alpträume aus unserer Geschichte. Freue mich auf Antworten 

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Wie jetzt? Im ersten Absatz schreibst du, der Hund hätte erfolglos um sein Leben gekämpft, und im dritten Absatz schreibst du, er hätte wie durch ein Wunder überlebt. Und wem gegenüber haben die Beamten das schriftlich deklariert?

Schon ziemlich hanebüchen, deine Story.

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Kurzfristig ist bei Störungen zur Nachtzeit auf jeden Fall die Polizei zuständig. Langfristig gesehen ist aber der Vermieter in der Pflicht, seinen Mieter entsprechend abzumahnen.

Wie schon richtig erwähnt wurde, hast du langfristig Anspruch auf eine Mietminderung. Ich rate dir aber dringend davon ab, diese ohne anwaltschaftliche Vertretung, oder zumindest ohne Rücksprache mit dem Mieterschutzbund, durchzusetzen.

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