Lass dich von diesem Reichsbürger- und parainoidem Aluhutträgergequatsche hier nicht verunsichern.
Für die erkennungsdienstliche Behandlung, bei der auch deine Fingerabdrücke genommen werden, hat die Polizei strenge gesetzliche Vorgaben. Das gilt auch für die Speicherung der Fingerabdrücke. Diese Vorgaben sind klar in der StPO, und auch im Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes, vorgegeben und für jeden dort nachlesbar.
Wenn diese Vorschriften nicht eingehalten werden sollten, würde sich die Polizei im Fall eines Ermittlungsverfahrens, und der damit verbundenen Gerichtsverhandlung, angreifbar machen. Als Beweismittel verwertete Fingerabdrücke, die nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gespeichert worden wären, dürften vor Gericht gar nicht verwertet werden.
Somit: Nein, die Polizei hat deine Fingerabdrücke nicht in einer Datenbank gespeichert, nur weil du einen Personalausweis beantragt hast.