Der Aufgabenbereich der Zivilstreife besteht vor allem aus der Strafverfolgung im Rahmen von Einsätzen, dem Streifendienst und der Observation von Personen und Objekten sowie dem Vollstrecken von Haftbefehlen. Die zunächst nicht offenbarte berufliche Eigenschaft der Zivilkräfte (Polizeieigenschaft) gründet auf polizeitaktischen Überlegungen. Beim Einsatz uniformierter Kräfte würde der polizeiliche Zweck der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr in vielen Einsätzen nicht möglich sein.

Von Zivilstreifen verwendete Polizeifahrzeuge (Zivilfahrzeuge) sind neutral lackiert und tragen, je nach Einsatzlage, Tarnkennzeichen. Die Polizisten treten meist in bürgerlicher Kleidung auf, wobei es auch Zivilstreifen gibt, die zwar zivile Polizeifahrzeuge fahren, die Polizisten jedoch uniformiert sind. Der Personenschutz, Gewerbebeamte der Polizei und die Kriminalpolizei und viele andere arbeiten immer zivil, gehören aber nicht zur Zivilstreife der klassischen (Schutz-) Polizei, ebenso nicht Observationskräfte.

Zivilstreifen sind meist eine Gruppe innerhalb einer Polizeiinspektion. Die in der Regel fest eingeteilten Streifenpartner, die aus Polizeivollzugsbeamten der Schutzpolizei bestehen (in Hamburg gibt es auch Zivilstreifen der Wasserschutzpolizei), leisten Schichtdienst und arbeiten zeitlich analog (jedoch zeitversetzt) zu den Dienstgruppen.

---> von Wiki Viel Spaß beim Lesen ! xDD lG Thery

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