Klausel im Mietaufhebungsvertrag um Kaution einzubehalten?
Hallo,
ich habe meine Wohnung gekündgt und um früher als die drei Monate aus dem Vertrag herraus zu kommen hat mein Vermieter ein Mietaufhebungsvertrag gemacht.
Eine klausel davon stört mich aber sehr:
Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche der Parteien, mit Ausnahme des noch bis zum Auszugtermin zu zahlenden Mietzinses und evtl. Ansprüche des Vermieters hinsichtlich Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen und wegen von dem Mieter in der Wohnung verursachter Schäden, erledigt.
Ich lese da raus, dass ich danach auch kein Anspruch mehr auf meine Kaution habe. Sehe ich das richtig?