Antwort
Hallo liebe Leute
Anscheinend wurdet ihr ebenfalls von Vodafone mit dieser Masche betrogen Und das ist gem. § 263 StGB Betrug und gem. § 123 BGB arglistige Täuschung. Deshalb ist es gem. § 123 BGB möglich eine Erklärung anzufechten. Zu dumm ist es leider nur, dass man es ihnen nicht nachweisen kann. Deshalb wäre ich bereit dazu Vodafone zu verklagen, wenn alle Leute die von Vodafone betrogen worden sind, ihren Betrugsvorfall hier auf dieser Seite zu schreiben oder mir persönlich eine Email an veprim@hotmail.de schicken. Eventuell auch mit euren Vor- und Nachnamen, damit ich euch helfen kann um aus diesem fehlerhaften Vetrag rauszukommen und um Vodafone dicht zu machen. Jede Nachicht zählt als Beweis.
Mit freundlichen Grüßen
Veprim L.