Die Erlaubnispflicht (sprich Führerschein) zum Führen von Kraftfahrzeugen besteht für den öffentlichen Verkehrsraum §4 I FeV, d.h. öffentliche Wege und Plätze und privates Gelände soweit es durch jedermann befahren werden kann (z.B. Supermarktparkplatz, aber auch nicht abgezäunte Hofeinfahrten etc.). Auf abgesperrtem Privatgelände braucht man keine Erlaubnis.

Kleiner Tipp nebenbei: meist ab 16 gibt es die Möglichkeit auf Verkehrsübungsplätzen mit dem Privat-PKW und einer Begleitperson mit Führerschein das Fahren zu üben. (gegen Entgelt versteht sich)