Immer wieder hört und sieht man in den Medien von den sog. "Reichsbürgern" und deren Verhaftungen sowie Razzien der Polizei bei diesen. Wie ist das nun mit derart "Reichsbürgern", müssen diese strafbare Handlungen also Straftaten begehn um diese verhaften zu können, odrer reicht da schon das Bekenntnis dazu ein "Reichsbürger" zu sein? Ich frage daher so, weil zum Beispiel einer bzw. mehrerer meiner Nachbarn offen zugeben, derartige "Reichsbürger" zu sein.