Also, wie gesagt - ich habe einen Text mit 7 inhaltlichen Fehlern.
Ich habe bereits (denke ich) 4 Fehler gefunden und bin dankbar für jeden weiteren und ggf. Korrekturen ;-)
Die Wahl ist gleich, das bedeutet: Jede Stimme zählt gleich viel. Außerdem ist die Wahl geheim. Das bedeutet: Es muss eine Wahlkabine geben, in der man seinen Stimmzettel unbeobachtet ausfüllen kann. Man kann seine Stimme auch öffentlich abgeben.
Erststimme: Die Stimme, mit der der von einer Partei aufgestellter Wahlkreiskandidat direkt gewählt wird, der den Wahlkreis dann im Bundestag vertritt. Der gewählte Kandidat muss mehr als 50% der abgegebenen Stimmen erhalten (absolute Mehrheit). Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit, muss später eine Stichwahl erfolgen. Dieses Wahlprinzip wird „Verhältniswahl“ genannt.
Zweitstimme: Die Stimme, mit der die Kandidaten auf der Landesliste einer Partei gewählt werden.
Die Verteilung der 598 Bundestagssitze richtet sich zunächst nach dem Zweitstimmenergebnis, das die Parteien erzielt haben. Hinzu können Überhangmandate kommen.
Erst und Zweitstimmen können „gesplittet“ werden. Das bedeutet: Man kann dem Wahlkreiskandidaten der einen Partei die Erst- und der Landesliste einer anderen Partei die Zweitstimme geben.
Stimmensplitting hat eigentlich keinen Sinn, es erleichtert aber Wählern die Stimmabgabe, die sich nicht festlegen können.