Also meine Lösunge ist bisher: Absatz eins: Eine öffentliche Stimmabgabe ist nicht möglich, jedoch ist es nach der geheimen Wahl jedem selbst überlassen, seine Wahlentscheidung preiszugeben, da diese im Nachhinein nicht mehr auf Richtigkeit überprüft werden kann. Absatz zwei: Stimmt soweit, bis auf das die relative und nicht die absolute Stimmenmehrheit maßgebend ist. Absatz drei: Stimmt meiner meinung nach, obwohl ich bei den Überhangmandaten unsicher bin. Absatz vier: Macht eigentlich schon sinn, oder?

...zur Antwort