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Antwort
Grundsätzlich gibt es im medizinischen Recht keinerlei Behandlungspflicht, die besagt, dass Sie als Arzt eine Person zwingend behandeln müssen. Selbst, wenn es den meisten Patienten nicht bewusst ist, entsteht bei der Inanspruchnahme eines Arztes ein Vertragsverhältnis.