Darf der AG Kurzarbeit kurzfristig streichen bzw. ändern?
Hallo liebe Community,
ich arbeite in einem mittelständischen Unternehmen mit etwa 600 Mitarbeitern an unserem Standort.
Aktuell ist bei uns Kurzarbeit angesagt. Jeder Mitarbeiter arbeitet dadurch 2 Tage bzw. 10 Prozent weniger im Monat. Von Abteilung zu Abteilung wird es anders gehandhabt. Entweder werden täglich die Stunden reduziert oder eben ein ganzer Tag zuhause geblieben.
Nun folgendes Szenario
AG und AN einigen sich vor Beginn des neuen Monats auf die beiden Tage "Kurzarbeit", an denen der AN zuhause bleibt. Nun hätte der AN an diesem Freitag einen Tag davon, jedoch teilt AG heute mit, dass er aufgrund einer kranken Kollegin doch erscheinen muss.
Ist dies so erlaubt? Schließlich war es im Vorfeld abgesprochen und AN hat eventuell auch Pläne an diesem Tag etc.
- Momentan ist hohes Arbeitsaufkommen, dass darf man nicht außer Acht lassen.
Freue mich über eure Rückmeldungen und vor allem Gegenargumentationen.
Danke!