Hallo, Ich habe einen Nachbarn, eine Tasse Wasser(ohne Behälter) in das Gesicht gegossen nachdem er mehrmals und ohne Unterbrechung an der Wohnungstür geklingelt hat (Er empfand meine Musik als zu laut) Ich hatte ihm mehrmals gebeten mit der Klingelei aufzuhören. Das hat er aber nicht getan und so habe ich nur noch diesen Ausweg mit dem Wasser gesehen. Das hat zwar auch funktioniert, aber dafür habe ich jetzt ein Schreiben von der Polizei erhalten, mit dem Tatvorwurf der Körperverletzung. Ich soll jetzt auf einem Vernehmungsbogen Angaben zur Sache machen, welches dann dem Gericht vorgelegt wird.
Beschäftigen sich Gerichte wirklich mit solchen Sachen? Habe ich tatsächlich eine Körperverletzung begangen? Ich bin jetzt sehr beunruhigt und würde mich über Einschätzungen oder Erfahrungen auf dieser Ebene freuen.