Ja, das geht. Aber wenn du eine Krankschreibung brauchst, steht da schon die Psychiatrie drauf. Manche Kliniken haben aber auch gleichzeitig eine Psychosomatik, so dass das nicht ganz so auffällt. Verlassen kannst du die normalerweise jederzeit auf eigenen Wunsch wieder oder meinst du einfach mal rausgehen? Das geht auch recht schnell, wenn akute Suizidalität ausgeschlossen ist.

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Hallo,

so weit ich weiß, wird der Arbeitgeber im Falle einer Gleichstellung auch befragt. Von daher würde ich es angeben. Grüße von der Teilhabeberatung www.eutb-ospe.de

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Hallo,

ich beschäftige mich beruflich damit und eine Alternative zur Behindertenwerkstatt sind noch die Anderen Leistungsanbieter. Dabei bekommt man Hilfe auf dem 1. Arbeitsmarkt eine Tätigkeit zu finden, allerdings ist die Bezahlung wie in der Werkstatt: https://www.bthg.lvr.de/de/erwachsene/teilhabe-arbeit/andere-leistungsanbieter/

Ich hab außerdem mal an einem Seminar zur Teilhabe am Arbeitsleben teilgenommen und es gibt da noch die Unterstützte Beschäftigung, für die man keine Werkstattberechtigung braucht: https://www.eutb-ospe.de/news/1/652018/nachrichten/unterst%C3%BCtzte-besch%C3%A4ftigung-erst-platzieren,-dann-qualifizieren.html

Außerdem das Budget für Arbeit, wieder mit Werkstatt-Status aber auch besserem Verdienst: https://www.eutb-ospe.de/news/1/656042/nachrichten/das-budget-f%C3%BCr-arbeit-eine-alternative-zu-werkst%C3%A4tten-f%C3%BCr-menschen-mit-behinderung.html

Zu guter Letzt noch das Budget für Ausbildung: https://www.eutb-ospe.de/news/index.php?rubrik=1&news=661661&typ=1

Grüße!

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