Es ist ein öffentlicher Parkplatz wo jeder Zugang hat auch du wenn du vorbeifährst es steht auch nirgends wo da kein regelmäßiger Streu und winterdienst. Es wurde auf der gesamten Fläche nicht geräumt doch muss ich auf dass Gelände damit ich zur Arbeit komme!
DerHans da weigert sich jeder. Sie behaupten es muss an die Versicherung gesendet werden weil die Berufsgenossenschaft nur für personenschäden ihr Ansprechpartner ist und da ich nur ein Blechschaden erlitten habe ginge dass nicht
Hey Leute, Ich bin am 09.02.2013 auf dem Betriebsgelände meines Arbeitgebers Gefahren (öffentlich) als ich auf die freigestellten Parkplätze fuhr bemerkte ich dass auf dem gesamten Gelände nicht von schnee oder Eis befreit wurde ich habe gelesen dass somit mein Arbeitgeber die verkehrssicherheitspflicht verletzt hat mein Fahrzeug erlitt dadurch einen Blechschaden in Höhe von ca. 4000 Euro es ist ein öffentlicher Parkplatz wo Kunden auch parken dürfen laut der Firma die zum streuen eingestellt worden ist wurde um 5:30 gestreut und geräumt 2 Std vor der Laden Öffnung mein Filialleiter meinte noch ganz zum Schluss ich solle doch einfach zu geben dass ich zu schnell gewesen sei doch dies war ich nicht und es gibt ein zeugen die meiner Aussage nicht wieder spricht trotzdem würde ich gerne wissen wie meine Chancen stehen dass es ersetzt bzw. die Versicherung meines Arbeitgebers übernimmt