Hallo,
ich bewerbe mich zur Zeit auf Arbeitsstellen und müsste nach einer Zusage auf jeden Fall umziehen. Aus Erfahrung weiß ich, dass es sehr sehr schwer ist eine Mietwohnung mit einem Hund zu finden. (Ich habe sie nun seit 6 Jahren). Während des Studiums habe ich es mit Glück geschafft eine Wohnung für die Zeit zu finden, da die Besitzer selbst einen Hund hatten. Doch je mehr ich mich umschaue, desto häufiger lese ich, vor allem auf den Internetseiten, dass Hunde nicht erlaubt sind. Da es rechtlich nicht erlaubt ist, von Anfang an einen Hund zu verbieten, wäre meine Frage, ob ich dem Vermieter einfach nicht erzähle, dass ich einen Hund halte? Denn selbst wenn man es grundsätzlich nicht verbieten kann, könnte der Vermieter mir ja von Anfang an, unter einem anderen Grund, den Mietvertrag nicht geben.
Da viele sich rechtlich anscheinend nciht so auskennen und trotzdem antworten: Eine Klausel, die Hunde oder allgemein Haustiere bereits im Mitvertrag verbieten, sind nichtig.
Der Vermieter kann vor Gericht (denn er muss vor Gericht, wenn ich den Hund abgeben soll) nur gewinnen, wenn er triftige Gründe hat. Zum Beispiel das Kaputtmachen in der Wohnung oder dem Haus oder das lange und häufige Bellen, vor allem in der Nacht.
Vielen Dank für die Antworten:)