Darf er den Urlaub absagen?

Hallo mein Bruder hat ein Problem,

unswar geht es um meinen Bruder.... Er arbeitet bei einer Firma als Produktionshelfer... Der Job ist hart, er wurde oft gemobbt und gezwungen Harte arbeit zu erledigen welcher keiner gemacht hat... Hatte natürlich seine Folgen... Verletzung an Bandscheibe, Erkältungen etc ... Er musste oft zum Arzt und Kranknehmen weil er Körperlich einfach nicht in der Lage war zu arbeiten...

Er hat schon vor einem halben Jahr seine Tickets gebucht und den Urlaub von seinem Chef genemiegt bekommen (ganzer September Monat)... Jedoch wurde ihm neulich plötzlich gekündigt bis zum Arbeitsvetragende (Ende August).. Angeblicher Grund: zu oft Krank gewesen in den letzten 4 Jahren ...

Er war vor dem Arbeitsgericht (mein Bruder hat geklagt) ... In der ersten Sitzung geschah nichts... Der Chef wollte ihm garnichts Zahlen als Schadenersatz für seine Grundlose Kündigung... Der Richter und unser Anwalt sagten dass unser rechtlicher Schadensersatz bei etwa 9000€ liegt .. Aber der Rechtsanwalt vom Chef hat natürlich nicht zugestimmt und wollte alles mit dem Chef besprechen...Richter entschied jetzt für eine 2. Sitzung im November...

2 Tage nach der ersten Sitzung ruft uns unser Anwalt an "Der Anwalt vom Chef hat angerufen und will 5000€ geben und wir klären das ohne 2. Sitzung im Gericht" Mein Bruder hat natürlich nicht zugestimmt weil er mindestens die 9K will auf die er auch Recht hat...

Kommen wir zum aktuellen Tag:

Der Anwalt hat gesagt es bestehe noch die Möglichkeit wenn der Chef es anders vorgehen will, dass er meinem Bruder wieder weitermacht bei seiner Arbeit ABER DER CHEF WILL DANN SEINEN URLAUB ABSAGEN.... Inzwischen ist er beim Arbeitsamt angemeldet und bei Arbeitsamt haben die gesagt "den Urlaub im ganzen September genehmigen wir Ihnen" ...

Jetzt meine Frage:

Hat der Chef ein Recht seinen Urlaub abzusagen wenn er meinen Bruder wieder in die Arbeit zurücknimmt?

PS: Unser aktueller Anwalt hat keine Ahnung... Die Beratung ist schlecht und im Gericht saß er mehr auf dem Stuhl als meinen Bruder auf gewissenweise zu verteidigen, seine Akten sind durcheinander, er fand die wichtigen Unterlagen die er vorzeigen wollte nicht...

Können wir jetzt vor der 2. Sitzung im gericht den Anwalt wechseln?

Mit freundlichen Grüßen

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ja könnt ihr, und würde ich auf jeden fall tun... der ist das geld echt nicht wert!

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das ist natürlich eine sehr gute frage :P

naja, also was ich dir bei deiner größe nur empfehlen kann, sind supermotos oder enduros füer alles andere bist du in der 125ccm klasse leider zu groß, wenn du nicht "wie ein affe auf'm schleifstein sitzen willst"

guck dich mal nach ner

yamaha xt 125

husquarna

husaberg

Kawasaki (enduro)

ktm sm oder enduro um (meine empfehlung die Kathi exc 125ccm zwei-takt)

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hey :)

wie lang machst du das schon?

und wie intensiv? machst du nur techniktraining, also hyoung, pomse, tul oder auch wettkampf (olympicstyle) ? =)

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Hei :)

also bei 300€ für vorne und hinten ins gesamt, würde ich dir die M-serie von audiosystem empfehlen habe ich auch in meinem auto super klang :)

Hoch- und tieftöner plus weichen kosten für vorne komplett 100-130€ :)

hintenn dann nochmal das selbe und zack hast für max. 260€ guten klang :))

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was meinst du genau mit halterung?

hast nen foto?

die halterung für die birne selbst?

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ja... du musst aufpassen,

DAS KANN BABYMONSTER GEBEN :)

witz beiseite... was sollte denn passieren?

wirkstoffe sind die gleich :))

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guter tipp, färbe mir auch immer gerne die haare... aber das blau wird nicht halten... auch nicht wenn du vorblondierst...

alles was ins knall rot geht und lila jenachdem welches zb das von syoss gehen super :))

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also, wenn du etwas ueber körperbeherschung lernen möchtest... ich kann nur meine erfahrungen vom taekwondo mitteilen... es macht spaß trifft viele leute und es wird von gürtel anspruchsvoller... mache das jetzt 14 jahre (bin 20 jahre alt) habe meinen schwarz gurt und betreibe neben bei seit 12 jahren intesiv kickboxen :)

falls du fragen hast schreib mir ne nachricht und ich beantworte dir alle deine fragen spätestens morgen :)

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wie wäre es mit autoscout oder so und guckst mal da -.-'

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Freundin oder Wohnung?

Hei,

ich (wbl, 18) wollte mit meiner besten Freundin in eine Wg ziehen, ab 01.09.2014. Wir waren beide auf einem Internat und wollten zusammen daraus, da das Internat am Wochenende geschlossen hat und es kostenspielig und schwierig ist, während des Abiturjahres jedes Wochenende nach Hause zu fahren.

So. Wir hatten zig Wohnungsbesichtigungen, die ich alle ausmachte. Wir haben beide nicht sehr viel Geld und ich suchte das Günstigste raus. Viele waren möbiliert und mit Einbauküche, doch ihr haben die Möbel nicht gefallen oder sie wollte nicht im vierten Stock wohnen oder war zu bequem einen kleinen Berg hochzulaufen etc. Dann war sie sauer, dass das Bad kein Fenster hatte, es keinen Balkon gab und so weiter. Sie hat alle Wohnungen ausgeschlagen und zu der Wohnungsbesichtigung, die sie buchte, erschien sie nicht, da sie einen Termin hatte.

Jetzt haben wir den Vertrag und sie will ihn nicht unterschreiben, weil wir am Ende die Wohnung wieder weiß streichen müssten, was ja total normal ist. Sie kümmert sich weder um Gas- noch um Stromanbieter und alle die ich raussuchte, waren nicht gut genug.

Jetzt könnte ich in eine Einraumwohnung ziehen, würde aber sie somit hängen lassen, was ich nicht will, jedoch geht mir ihre EInstellung "Ach, das wird alles von selber." sehr auf die Nerven, was sie auch weiß.

Das einzige was sie mitbringen würde, wäre ein Kühlschrank und Möbel für sich.

Sie lässt sich von niemanden was sagen und sagt, man soll sie nicht nerven. Allgemein. Zu jedem.

Reden bringt nichts... Was soll ich tun?

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in deine einzimmer wohnung ziehen :) definitiv... mit sowas wollte ich nicht zusammenziehen

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Schutzalter 16 Jahre

Über die Vorschriften des § 182 StGB Abs. 1 und 2 (Zwangslage, Entgelt) bezüglich des Schutzalters 18 Jahre hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, können sexuelle Handlungen von mindestens 21 Jahre alten Erwachsenen mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 Abs. 3 StGB bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat. Der Bundesgerichtshof hat 1996 festgestellt, dass der bloße Hinweis auf das Alter der 14- oder 15-jährigen Person für eine Verurteilung des erwachsenen Beschuldigten nicht ausreicht. Die individuelle Fähigkeit oder Unfähigkeit des Jugendlichen zu sexueller Selbstbestimmung und gegebenenfalls das Ausnutzen letzterer durch den Täter muss vielmehr in jedem Einzelfall überprüft werden.[1] Auch aus der sexuellen Unerfahrenheit der jugendlichen Person kann das Fehlen der Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht abgeleitet werden.[2]

Bereits der Versuch eines Verstoßes gegen § 182 Abs. 3 StGB ist strafbar. Falls die gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen keinen Strafantrag stellen, kann die Staatsanwaltschaft trotzdem ein Strafverfahren einleiten, für den Fall, dass ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, z. B. weil der Erwachsene bereits einschlägig vorbestraft ist.

Der Vorschrift kommt nur „eine extrem randständige forensische Bedeutung“[3] zu: Es gab im Jahre 2003 nur 73 aufgrund von § 182 StGB (in der damals gültigen Fassung) verurteilte Personen, 1980 waren es noch insgesamt 284 Verurteilungen nach den Vorgänger-Paragrafen 175 (1994 aufgehoben) und 182.[3] Dieser Rückgang wird in der juristischen Literatur nicht etwa so erklärt, dass die Zahl der Sexualkontakte Erwachsener mit Jugendlichen zurückgegangen sei, sondern dass solche Kontakte gegenwärtig gesellschaftlich weitgehend toleriert werden und Erziehungsberechtigte nur noch selten Strafanträge stellen.[4] Verschiedene Studien rechnen damit, dass nur jede hundertste bis zweihundertste sexuelle Beziehung einer über 21-jährigen Person mit einer 14- bis 15-jährigen Person zu einer Anzeige nach § 182 Abs. 3 StGB (in aktueller Fassung) führt.[3]

Wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen gemäß § 174 StGB wird derjenige bestraft, der sexuelle Handlungen mit einem unter 16-jährigen Jugendlichen vornimmt, wenn ihm dieser zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung überlassen wurde, und zwar auch dann, wenn (anders als bei 16- und 17-Jährigen) kein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wurde.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter#Schutzalter_16_Jahre

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Schutzalter 14 Jahre

Mit Ausnahme der nachfolgend genannten Sonderfälle liegt das Schutzalter in Deutschland gemäß § 176 StGB bei 14 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland als sexueller Missbrauch von Kindern grundsätzlich verboten. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte Täter; der Versuch ist strafbar. Es gab im Jahre 2003 über 2800 aufgrund von § 176 StGB verurteilte Personen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter#Schutzalter_14_Jahre

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das wasser einmal sieben wegen algen, etc

dann einfach in einen kochtopf geben und kochen lassen bis kein wasser mehr vorhanden ist, die salzkristalle bilden sich dann sofort am boden nun müsst ihr diese nur noch abkratzen und trocken in einer falsche o.ä. aufbewahren... wäre die schnelle variante

die langsame variante wäre es auf einem backblech draußen in die sonne zu stellen :)

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aber intensives training, wie du es schon sagst, liegt nicht in diesem pensum...

leistungssportler betreiben intensives training 6-7 mal die woche min 3-5 stunden am tag :)

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war bei mir damals nicht so, bin immer reingekommen, auch mit 16 in 18ner filme :)

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