Hallo, ich habe auch eine Rechnung über 358,90 bekommen, da ich vergessen habe mich nach 5 Tagen Testphase den Account zu löschen und somit automatisch ein 1 Jahres Abo entsteht.  Ich werde den Betrag auf keinen Fall bezahlen ( hierzu poste ich noch Informationen) . Das man unterschreiben muß das jemand von der Inkasso da war , ist mir neu . Also ich habe das ganze einem Anwalt  zur Prüfung übergeben und schriftlich  Wiederspruch gegen die Forderung gestellt.  Dein Freund sollte vielleicht auch einen Anwalt der sich mit Internetabzocke auskennt kontaktieren, für ein Erstgespräch zahlt man in der Regel nicht viel . so wie es aussieht ist der Anbieter verpflichtet vor Ablauf der 5 tägigen Testphase den Kunden schriftlich oder per Email darauf hinzuweisen das nach Ablauf der Testphase ein kostenpflichtiges Jahresabo besteht. Zudem gibt der Anbieter an jederzeit die Geschäftsbedingungen und auch die Höhe des Beitrages zu ändern , was hier in Deutschland nicht rechtens sein dürfte . Also wie gesagt ich kann deinem Freund nur raten einen Anwalt einzuschalten.  Ich hoffe das der beigefügte Link funktioniert. http://europakonsument.at/de/page/vorsicht-vor-internetabzocke

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Achtung! Wenn im Betrieb alle Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmer, die eine bestimmte Tätigkeit verrichten, regelmäßig z.B. 30 Stunden arbeiten, dann ist dies im Zweifel “Vollzeit” im jeweiligen Betrieb. Es ist sogar möglich, dass innerhalb eines Betriebes – zwischen Arbeitnehmergruppen (mit unterschiedlichen Tätigkeiten) – unterschiedliche Vollzeiten bestehen (z.B. Bürokräfte 30 Stunden und Monteure 35 Stunden).

https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2012/01/04/was-ist-teilzeit-was-ist-vollzeit/

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Falsch lieber Experte Der Hans . Allg 2 wird im voraus bezahlt . Allg 1 hingegen rückwirkend .Wann und wie wird das Ar­beits­lo­sen­geld I aus­ge­zahlt? Ar­beits­lo­sen­geld I wird je­weils mo­nat­lich nachträglich aus­ge­zahlt (§ 337 Abs.2 SGB III), und zwar bar­geld­los und kos­ten­frei auf ein vom Empfänger an­ge­ge­be­nes inländi­sches Kon­to (§ 337 Abs.1 Satz 1 SGB III). Geht al­les mit rech­ten Din­gen zu, wird die Über­wei­sung von der Ar­beits­agen­tur so zei­tig an­ge­wie­sen, dass der Be­rech­tig­te am ers­ten Bank­ar­beits­tag des Fol­ge­mo­nats über das Ar­beits­lo­sen­geld verfügen kann.                                                                  http://www.hensche.de/Rechtsanwalt\_Arbeitsrecht\_Handbuch\_Arbeitslosengeld\_I.html        

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