Hallo paulchen1483,

zunächst einmal muss ich sagen, dass dies so nicht passieren darf und eine Frechheit darstellt. Vorrausgesetzt natürlich dem Taxiunternehmen liegt eine Rufnummer vor unter der man dich hätte benachrichtigen können!

Denn es KANN einfach immer mal passieren, dass ein Wagen ausfällt, z.B. wegen Krankheit, technischem Defekt, Unfall etc. und dann kein anderer Wagen mehr frei ist.

Aber hier MUSS der Kunde informiert werden. Hätte das Taxiunternehmen also ein Rufnummer, so sollte es anrufen.

Ich gehe davon aus, dass dies in deinem Fall möglich gewesen wäre, und beantwprte daher deine Frage wie folgt:

  • Ich vermute, dass das Taxiunternhemen oder der zuständige FAhrer deinen Auftrag entweder vergessen hat, oder dass die Fahrt (unverschähmterweise) als unlukrativ betrachtet wurde und absichtlich nicht ausgeführt wurde.

  • Die rechtliche Frage ist unabhängig davon, ob es sich um eine Taxibestellung handelt und gilt auch für vergleichbare Bestellungen, egal ob Waren oder Dienstleistungen:

Im ersten Schritt sollte man als Kunde nach einer vernünftigen Zeit reklamieren. Bestellt man also ein Taxi und bekommt gesagt es sei in 15 Minuten da, so sollte man spätestens nach 20 Minuten reklamieren. HIerzu hast du gar nichts geschrieben.

Sollte man dann nicht die Auskunft bekommen, dass es sich vllt um eine verkehrbedingte Verzögerug handelt und der Wagen binnen 5 Minuten vor der Tür steht, so ist man an die Bestellung nicht mehr gebunden. (Ausnahmen können bei extrem weiten Anfahrtswegen nach Kundenwunsch der Fall sein!)

Aber nach spätestens einer halben Stunde ohne Rückmeldung des Unternehmens ist ohnhin nicht mehr davon auszugehen, dass dieses noch erscheinen wird. Und selbst wenn es dies noch vor haben würde, hätte es einen stornierenden Anruf meiner Meinung nach nicht verdient.

Also bist du vollkommen frei in der Entscheidung ein anderes Taxiunternehmen zu beauftragen.

Vorraussetzung hierfür ist natürlich:

  • Das Unternehmen muss die möglichkeit haben dich zu kontaktieren ODER
  • Du hast bereits reklamiert.

Ich wünsche Dir zukünftig bessere Erfahrungen mit unserem Gewerbe.

Beste Grüße

Andreas Wolff

Taxi Wolff Weinheim & Hirschberg

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Naja, die Frage ist doch, was heißt "zu teuer"

Man muss unterscheiden, ob etwas einen Preis hat der nicht angemessen und somit zu hoch ist, wie z.B. ein Apfel für 3 Euro, der normalerweise 30-60 Cent kostet, oder ob es zu teuer für den eigenen Geldbeutel ist, wie z.B. ein Einfamilienhaus für 200.000 Euro, das zwar einen angemessenen Preis hat, das man sich aber einfach nicht leisten kann.

Und hier fällt Taxi eindeutig in die zweite Kategorie: Für manchen ein hoher Preis, aber mehr als angemessen. Wenn eine Dienstleitung angeboten wird bei der der Arbeiter (Fahrer) einen Stundenlohn zwischen 5 und 8 Euro hat, und der Unternehmer vllt 5-10%verdient, dann ist der Preis wohl schon sehr eng bemessen.

Fahrzeuge, Diesel, Reparaturen, Reifen etc. Kosten halt nun mal Geld, und der Preis ist sehr angemessen, wenn man einmal schaut was man dafür bekommt und wo Kosten entstehen.

Wenn man es sich nicht leisten kann, dann ist das zwar schade, aber heißt im Umkehrschluss nicht, dass Taxifahren unangemessen teuer sei.

Trotzdem allzeit viel Spaß wünscht

Andreas Wolff

Taxi Wolff Weinheim

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Naja, ich kann euch beides bieten:

Praxis

Auch wenn es selten vorkommt, so gibt es eben doch pannen. Tritt eine solche ein, wird geschaut was für den Kunden am besten ist. Denn der möchte von A nach B und das evtl. sogar zeitlich gebunden. Also wird ein neues Taxi gerufen.

Ich hatte auch schon den Fall, dass man mir nach 150 am Bahnhof die Vorfahrt nahm. War kein großer Schaden, aber wir mussten natürlich erstmal alles regeln. Der Kunde gab mir seine Karte, damit ich ihn als Zeugen angeben konnte, lief die 150 zum Bahnhof nahm das nächste Taxi.

Andersherum hat mich auch schon ein Unternehmen aus Frankfurt (70km) angerufen, und gesagt sein Fahrer hätte kurz vorm Weinheimer Kreuz eine Panne, ich solle bitte die Kundin übernehmen. Leider dauerte es 35 Minuten bis ich vor Ort war. Der Fahrer verzichtete auf die Bezahlung des bis dato angefallenen Fahrpreises (60Euro) und ich berechnete ganz normal. Die Kundin hat es gerne gezahlt und war für meine Hilfe dankbar. Hätte Sie es nicht zahlen wollen, hätte ich nochmal kurz in Frankfurt angerufen und der Unternehmer wahrscheinlich die Kosten übernommen.

In solchen Fällen müssen einfach alle normal bleiben :)

Rechtlich:

Beförderungsvertrag: Kunde von A nach B. Streng genommen ist eine Taxifahrt ein WERKVERTRAG, geschuldet wird das ERGEBNIS, als dass der Kunde um Ziel ist. Mangels weiterer Absprache in üblicher Weise (also durch "normales Fahren, ohne Zwischenhalte, etc.) und nach Gesetz auf dem kürzesten Weg.

So, nun tritt die Panne ein. Wie oben geschrieben lässt sich sowas alles lösen. Aber was passiert hier rechtlich: Der Werkvertrag ist NICHT erfüllt. Deshalb entfällt aber NICHT die Bezahlung, denn der Kunde hat dennoch eine Leistung erhalten. Quasi eine Teillieferung. Diese muss natürlich a) Dem Kunden etwas bringen b) in einem gewissen VErhältnis zur Gesamtleistung stehen. Bleibe ich als nach 500 metern Stehen, obwohl der Kunde 20km fahren wollte, so hat er KEINEN Nutzen hiervon --> Keine Bezahlung

Will der Kunde aber nach Köln (250km) und ich bleibe z.B. in Köln liegen, so dass er nur ein Anschlusstaxi braucht, so habe ich wohl Anspruch auf Bezahlung. Ebenso müsste der Kunde auch das anschlusstaxi zahlen (Dies würde aber ICH übernehmen, aus Freundlichkeit).

AAABER, da ja auch wenn der Kunde dann irgendwann am Ziel ist, nit vereinbarungsgemäß geleistet wurde, hat er ggf. einen Anspruch auf Entschädigung.

Hier einigt man sich am besten direkt im Rahmen der Organsiation der Weiterreise.

Entsthet ein wirklich großer Schaden (Fähre zum Urlaub verpasst etc.) so gibt es eben eine Betriebshaftpflichtversicherung, an die der Kunde seine Ansprüche stellen kann.

Grüße

Andreas Wolff Taxi Wolff Weinheim

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Naja, aus den bisherigen Antworten geht viel falsches und einiges richtiges hervor.

Ich war früher selbst Fahrer, bin mittlerweile Inhaber eines Taxiunternehmens:

Richtig ist: Ein Fahrer KANN haftbar gemacht werden. Fraglich ist: In welcher Höhe.

Dies hängt von der schwere der eigenen Schuld ab!

Regelmäßig unterteilen hier Gerichte in drei Kategorien (abweichend von den meisten Fällen, in denen es nur zwei Stufen der fahrlässigkeit gibt, wird bei Schäden die vom AN zu Lasten des AG veursacht werden meist feiner gegliedert)

  • leichte Fahrlässigkeit Der Fahrer HAT Sorgfalt und Vorsicht walten lassen, jedoch nicht in ausreichendem Maße, hier kann er zu einem geringen Teil zur Begleichung des Schadens herangezogen werden (meist in Höhe der Selbstbeteiligung, regelmäßig 500€) Beispiel: Rangierfehler

  • Fahrlässigkeit Der Fahrer handelte unvorsichtig und nahm bei genauer Betrachtung Schäden billigend in Kauf, die bei entsprechender Vorsicht absolut vermeidbar gewesen wären. Hier kommt es meist zu einer Quotelung des Schadens, oft sind hier Prozesse oder zumindest eine anwaltschaftliche Beratung unvermeidbar. Häufie Quotelung liegt bei 50/50.

Bsp: riskante Wendemaneuver, "leichte" Verkehrsverstöße wie Vorfahrtsmissachtung (NICHT vorsätzlich), Auffahrunfälle etc.

grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz: Hierzu braucht man nichts weiter zu sagen, ein solches Verhalten ist sowohl aus Arbeitsdisziplinarischen als auch aus rechtlichen Gründen nicht tolerierbar, hier kann und MUSS der AN in voller Höhe haften.

AAABER: Egal ob Teil- oder Vollhaftung: Einen gewissen dämpfer gibt es hier noch, nämlich die Gesamthöhe, welche Gerichte regelmäßig (am Beispiel eines Vollbeschäftigten) auf drei Monatslöhne beschneiden.

Weiter wichtig zu wissen:

Die Schadenshöhe umfasst NIE den gegnerischen Schaden, denn dieser wird durch die Haftpflichtversicherung gedeckt, sondern "nur" deren Beitragserhöhung. Wobei dies auch recht saftige Beträge sind, denn im Gegensatz zu PKW liegen VErsicherungskosten hier nicht bei 750 oder 1000€ im Jahr, sondern um die 2500 (NUR Haftpflicht)

Den eigenen Schaden muss der AN nur in der Höhe gegen sich gelten lassen, wie er MIT Vollkasko gewesen wäre (falls der AG keine VK abgeschlossen hat), d.h. Selbstbeteiligung zzgl. Höherstufung.

Wir hatten unlängst einen Schadensfall, und die Kosten durch die Höhereinstufung des Fahrzeuges betrug 3.800 Euro zzgl. 500 Euro Selbstbeteiligung zzgl. 800€ eigener Schaden am Fzg. (man muss abwägen, ob man den Schaden selbst bezahlt oder über die Versicherung reguliert, beides muss der AN gegen sich gelten lassen.

Kommt es zu einem unklaren Sachverhalt, so muss man als AN natürlich abwägen, wie hoch man denn seinen eigenen Anteil an der Schuld sieht, wie ein Gericht ggf. entscheiden würde und auch was man zahlen kann. Wobei dies nur nachrangig ist, denn man selbst entscheidet ja nicht über die Zahlungspflicht, also kann man dies auch nicht aufgrund der Höhe abwägen.

Hier hilft zunächst einmal eine Beratung beim Anwalt, denn leider kenne ich beide Fälle: Unternehmer die ein gewisses Betriebsrisiko einfach nicht einsehen, und im Zweifelsfalle Mitarbeiter ausbeuten und absolut überzogene Forderungen stellen, aber auch Arbeitnehmer, die sich um nichts scheren, und sich ihrer eigenen Verantwortung frech entziehen wollen. Arbeitnehmer sind zum Sorgfälktigen Umgang mit Betriebseigentum VERPFLICHTET, und ebenso zu sorgfältiger Teilnahme am Straßenverkehr!

Steht nun eine Empfehlung eines Anwaltes fest, wie z.B. 40%Schadensanteil des AN, also bspw. 1200€, so muss man nun abwägen, ob man es zahlt (ggf. auf Raten), dem AG einen Vergleich anbietet, wie etwa 900Euro, dafür keinen Rechtsstreit, oder ob man es eben vor Gericht zerren will.

Schäden passieren eben, dessen müssen sich beide Seiten bewusst sein, und ein jeder trägt eben auch Verantwortung für das, was er tut. Auch als Fahrer habe ich einsichtigerweise schon einen Schaden selbst beglichen.

Grüße aus dem Süden

Andreas Wolff Taxi Wolff Weinheim

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Wow :)

Ich weiß, dass diese Frage schon aus 2008 ist, aber da ich Sie auch erst HEUTE gefunden habe (hatte die gleiche Frage), möchte ich trotzdem kurz festhalten:

  • Ein 400€ Job gehört NICHT in die EkSt-Erklärung.

  • Dies ist nicht nur meine Einschätzung, und die Erfahrung meiner letzten EkSt.-Erklärung vor einigen Jahren mit 400€-Nebenjob, sondern eine tagesaktuelle Auskunft meines Steuerberaters!

  • Warum?: Ein 400€-Job stellt zwar ein Einkommen dar, aber eben keines das irgendeinen Einfluss auf das zu versteuernde Einkommen oder auf zuzahlende Steuern hat! Und da man ja nicht sein vorrangig EINKOMMEN erklärt, sondern PRIMÄR die zu zahlenden Steuern, ist es eben irrelevant.

Viel Spaß bei der Einkommenssteuererklärung!

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Hierzu kann ich sogar aus zwei Perspektiven etwas schreiben :)

Einmal als Taxikunde und einmal als Unternehmer/Fahrer:

1) Als Kunde: Ich selbst habe unseren Sohn, damals Ende 5 1/2 schon öfter mit dem Taxi fahren lassen. Meiner Frau ging es gesundheitlich so schlecht, dass Sie weder das Haus verlassen und schon gar nicht Auto fahren konnte. Allerdings muss ich dazusagen, dass ich vorher schon selbst mit dem entsprechenden Unternehmen als Gast gefahren bin, und mir ca. die Hälfte der Fahrer dort bekannt waren, ebsno wie ich schon mehrfach mit dem Chef dort gefahren bin und stets einen sehr guten Eindruck hatte (Ordentliche autos, besonnene Fahrweise, von sich aus Kindersitze angeboten etc.). Als ich dann eben morgens den Kleinen nicht selbst in den KiGa bringen konnte, habe ich dort angerufen und Sie haben geklingelt, den Bär unten an der Haustür agbeholt und am Kindergarten den Erziehern "in die Hand" gegeben. Und as alles ohne zu murren, obwohl es für diese Fahrt gerade einmal 5 Euro gab.

Ja, ihn anderen Eltern mitzugeben wäre eine Alternative gewesen, aber a) vertraue ich dem Unternehmen und b) will ich nicht zig Leuten zig Gefallen schuldig sein.

Generell kann es nie schaden, die Nummer eines örtlichen Taxiunternehmens im Handy zu haben und auch schon mal damit gefahren zu sein.

Und zum Einen ist unser Racker n ziemlich reifer Kerl und versteht auch, was und warum da geschieht, und zum anderen macht es ihm sogar Spaß :) Seitdem fragt er immer mal wieder ob er mal wieder mit "Herr Bauer" fahren darf :)

2) Als Unternehmer: Kinder zu fahren gehört zu unserem Alltag. So werden z.B. auch viele Kinder bereits ab der Grundschule mit dem Taxi befördert, etwa weil sich ein schulbus in einem kleinen entlegenen Dorf nicht lohnt, oder aber gerade auch bei Kindern welche in Ihrer Entwicklung verzögert sind und NICHT selbstständig Bus fahren können/sollen! Wir legen stets größten Wert auf die Sicherheit all unserer Gäste und fragen so auch stets bei Fahrten nach Kindern, und ggf. nach erforderlichen Kindersitzen/Kinderschalen etc. Wenn wir das erste Mal ein Kind alleine fahren, so planen wir hierfür bei Abholung 10 Minuten mehr Zeit ein, falls es noch Fragen oder vor allem Unsicherheiten bei dem Kind selbst gibt.

Bitte vergesst nie, dass es in Deutschland rund 220.000 Taxifahrer gibt! Natürlich gibt es wie in JEDER Branche schwarze Schafe, aber gerade von einem Fall von Kindesmissbrauch/Entfürhung oder ähnlichem habe ich NOCH NIE gehört! Die Jungs machen einfach Ihren Job und verdienen dort ihr Geld, ob Sie nun Geschäftsleute, Kranke, Alte oder Kinder fahren oder einen Kurierdienst erbringen.

Allgemein wird dieses Thema aus meiner Sicht heraus leider vollkommen überbewertet. Kindesmissbrauch/Entführung ist seit Jahren rückläufig, und in den verbliebenen Fällen kommen die Täter nahezu ausschließlich aus dem persönlichen Umfeld!

Gerade beim Taxi sollte man noch beachten, dass jederzeit klar ist wer das Kind wann und wo abgeholt und wohin zu wem gebracht hat.

Aber wenigstens einmal sollte man selbst vorher mit dem Unternehmen gefahren sein, um sich eben einen Eindruck verschafft zu haben hinsichtlich des Verantqwortungsbewusstseins und des Umgangs.

Das wichtigste jedoch ist, dass das Kind dies versteht und kein Problem damit hat!

Andreas Wolff Taxi Wolff Weinheim

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Nun ja, ich kenne Wächtersbach nicht (wahrscheinlich gibt es auch mehrere), aber ich würde generell empfehlen vorher ein Taxi zu bestellen. Denn in der Tat kann es in kleineren Gemeinden (<30.000) vorkommen, dass am Bahnhof keine Taxen bereit gestellt werden, vor allem nachts kann dies sogar in kleineren Städten vorkommen.

Lediglich in wirklich großen Städten (>100-150000) würde ich mich darauf verlassen ein Taxi vorzufinden.

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Ich kann es zwar kaum glauben und bis heute nicht verstehen, woher dieses unendliche Halbwissen über das Taxifahren kommt, aber wie so oft ist leider fast alles, zum Teil furchtbar falsch was hier steht!

Zunächst einmal ein drei wichtige Grundlagen: 1) Jede Stadt/jeder Kreis hat seine eigene Tarifverordnung und somit zum Teil unterschiedliche Preise!

2) Man zahlt in "normalen" Fällen natürlich NUR die Strecke die man auch mitfährt. Steigt man also am Bahnhof in ein Taxi und fährt irgendwo hin, egal ob 2km oder 100km, so fährt das Taxi danach wieder zurück, das liegt in der Natur der Sache und sollte doch eigentlich jedem klar sein. eine Ausnahme stellt natürlich der Fall da, in welchem das Taxi erst einmal von seinem Standort zum Kunden fahren muss, und dann NOCH WEITER weg. Das Ganze leuchtet ein, wenn man sich vorstellt, das Taxi würde aus München nach Hamburg fahren, um dort eine Stadtfahrt durchzuführen, dafür wären dann 8 Euro wohl etwas wenig :) Hier fallen aber eben auch kuirze Anfahrten von vllt 3-5 km schon ins Gewicht, da eben jeder Kilometer Geld kostet, und die Tarifverordnungen genau darauf ausgelegt sind.

3) ALLE Tarifverordnungen die ich KENNE, lassen für Fahrten außerhalb des Heimatortes /korrekt: Pflichtbefördungsgebiet/Tarifgeltungsbereich) freie Preisvereinbarung zu!

Auch gibt es viele Gemeinden, in welchen weder Nacht-, noch Sonntagszuschlag fällig wird, auch Sonderleistungen wie Sperrgut, Mehrsitzer, etc. sind oft unterschiedlich geregelt.

Die jeweiligen Tarifverordnungen findet ihr im Internet!

Für deinen Fall:

Im Prinzip ist es egal, ob dein Taxi dich von A nach B fährt und leer zurück, oder erst einmal leer von B nach A, und dann mit Dir zurück.

Wenn es allerdings in A und B verschiedene Tarife gibt, kann es eben einen Unterschied machen.

Eine Einschränkung gibt es noch in so fern, dass viele Taxen verständlicherweise oft nicht (zumindest bei Unbekannten) zig Orte weiterfahren wollen, um jemanden in den eigenen Ort heimzuholen, da solche Fahrten leider oft platzen!

So, das waren einmal ein paar wesentliche, für deine Situation wichtige, Grundlagen.

Vertraue ruhig dem was ich schreibe, ich fahre seit eltichen JAhren und habe mittlerweile ein eigenes Taxiunternehmen in Weinheim an der Bergstraße.

Das heißt ich kenne mich nicht nur aus, sondern habe auch vor der IHK eine Prüfung abgelegt, welche eben genau dieses Wissen und die entsprechenden Gesetzte und Regelungen prüft.

Viel Spaß auf deiner Feier!

Gruß

Andreas Wolff Taxi Wolff Weinheim

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Hallo Mercy11,

ich selbst fahre seite Jahren Taxi, und betreibe mittlerweile ein eigenes Unternehmen in Weinheim.

Die Frage nach der Gefährlichkeit wird uns oft gestellt. Ich kann ruhigen Gewissens sagen, dass Taxifahren ein sicherer Job ist!

Eins vorweg: JA, es gibt Übergriffe, aber:

Eine Interessante Zahl, die man sich vor Augen halten muss, wenn man von einem Übergriff hört/liest ist folgende: Ca. 220.000 Menschen arbeiten als Taxifahrer, gemessen daran ist die Quote unendlich gering, aber die Medien berichten halt darüber gerne.

Hier bei uns in Weinheim gibt es ca. 22 Taxen mit 60 Fahrern, der letzte versuchte Übergriff leichter Art ist 5 Jahre her, der letzte Überfall 8 Jahre.

Wenn man sich einmal die in dieser Zeit angefallenen Stunden und Kilometer anschaut, so ist dies zwar in jedem einzelnen Fall schlimm und verachtenswert, stellt aber statistisch kaum ein Risiko dar.

Für am gefährlichsten halte ich die Arbeit in Schlecker-Filialen (bekanntes Problem) und Tankstellen. Selbst den regelmäßigen Aufenthalt in der Öffentlichkeit, insbesondere in Nachtstunden halte ich für gefährlicher (S-Bahn Attacken, etc).

Ich kenne leider keinen Prozentsatz der Taxi-Übergriffe an allgemeinen Straftaten, denke aber dass diese kaum wahrnehmbar sein dürften.

Um das Taxigewerbe halten sich viele Mythen, da immer lieber über interessantes und außergewöhnliches erzählt wird, als über ganz normale Schichten mit ewig gleichen Fahraufträgen oder Wartezeiten.

Ich übe diesen Job ohne jede Sorge aus, und habe selbst Frau und zwei Kindern, und stelle auch jederzeit Personal ein, ohne mir um dieses Sorgen machen zu müssen.

Für den Fall, dass Du den Job annimmst, wünsche ich Dir viel Spaß und angenehme Kundschaft!

Grüße aus dem Süden

Andreas Wolff Taxi Wolff Weinheim

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