Es gibt für jede Kommune eine Friedhofs Satzungin der auch die Kosten für den Kauf gelistet sind. Ebenso wie lange man Verlängern kann. Ist das Mindestnutzungsrecht abgelaufen kann man auf weitere 20 Jahre verlängern und zahlt generell dasselbe wie beim Erstkauf. So ist es zumindest bei mir.
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Ruhezeit sind 20 Jahre , so lange MUSS man kaufen , Verlängerung ist je nach Kommune unterschiedlich . Manche können nicht verlängert werden aus Platzmangel , bei anderen ist es kein Problem.
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Generell , wenn man nach Kirche geht , liegen Männer grundsätzlich links , da sie ihr Frau schon bei der Hochzeit an ihrer rechten Seite hatten . Zumindest bin ich mit diesem Brauch aufgewachsen.
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Gibt es statt einer Anzeige auch die Möglichkeit einer Unterlassung ?