Nein, nicht erläutern. Du verstrickst dich nur in Ausreden, die in der Regel als nicht glaubwürdig ankommen.

Bei einer persönlichen Vorstellung kannst Du auf entsprechende Fragen antworten. Sei dabei so ehrlich wie möglich. Du solltest auf keinen Fall den Eindruck erwecken, als ob der Lehrer oder die Schule, oder sonst wer schuld ist. Du machst den besseren Eindruck, wenn Du Dich zu schlechten Leistungen bekennst.

Viel Glück!

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Abgabe der Steuererklärung um wenige Tage verpasst bei Steuererstattung. Wer kann helfen?

Hallo Frageleser und Frageleserinnen...

Ich war schon ewig nicht mehr hier, aber jetzt habe ich einen sehr speziellen Fall, den ich hier so noch nicht wirklich gesehen habe.

Mein Bekannter verdient recht gutes Geld und zahlt immer mehr Lohnsteuer als notwendig, sodass sich ein jährlicher Erstattungsbetrag in Höhe von ca. rund 10.000 EUR/jährlich ergibt.

Bei Steuererstattungen hat man vier Jahre Frist zur Abgabe der Steuererklärung.Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2010 lief am 31.12.2014 ab. Da die Fertigstellung der Steuererklärung aus verschiedenen persönlichen und krankheitsbedingten Gründen vorher nicht umsetzbar war, ergab es sich, dass erst am 31.12.2014 die Steuererklärung zur Post getragen wurde. Da mein Bekannter davon ausging, dass die Postquittung über die Abgabe der Postwurfsendung zum Nachweis über die Abgabe ausreicht, hat er die Steuererklärung als Einschreiben bei der Post aufgegeben und sich das brav quittieren lassen (Mittlerweile ist bekannt, dass der Eingangsstempel des Fiskus zählt und nicht der Einlieferungsbeleg der Deutschen Post). Da der Jahreswechsel jedoch recht ungünstig fiel, bekam die eingereichte Steuererklärung Ihren Empfangsstempel des Finanzamtes erst am 5. Januar 2015.

Die Folge: Ablehnungsbescheid, weil die Frist überschritten wurde. SUPERÄRGERLICH...

Es gibt die Möglichkeit, des Einspruches, jedoch stellt sich mir die Frage, wie wir die Chancen auf eine positive Entscheidung hierüber evtl. maximieren können. Kann uns hierzu jemand einen Tipp geben?

Und wie steht es um die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand? Die kann man ja sicher nicht mit der Annahme begründen, man wäre davon ausgegangen, der Poststempel zähle....

Ich bin für alle wertvollen Tipps überaus dankbar, da es hier um eine Menge Geld geht...

Um noch eines vorweg zu nehmen. Die Erklärungen für die Folgejahre: 2011, 2012, 2013 und 2014 sind bereits in Bearbeitung und werden noch im Frühjahr diesen Jahres abgegeben, um eine Wiederholung einer solchen Lage zu vermeiden :)

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Es war doch vorherzusehen, daß es terminlich knapp wird. Ein Anruf beim Finanzamt mit der Bitte um Terminverlängerung hätte euch das erspart.

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Betreuer verweigert besuch des Betreuten durch Angehörige

Hallo,

Bei uns ist es folgender Fall: Ich habe meine Pferde seit über 10 Jahren bei meinem Großonkel zu stehen. Nun hatte dieser vor 6 Wochen einen Zuckerschock und kam ins Krankenhaus. Seitdem ist viel seines Gedächtnisses wie ausgelöscht. Seine Cousine hat sich gleich die Vormundschaft eintragen lassen, da die Schwester diese nicht wollte. Nun hat sich die Cousine aber schon seit Jahren nicht mehr bei meinem Onkel sehen lassen nur ich war eben fast täglich bei ihm und habe auch einen Schlüssel für sein Haus.

Folgendes ist im Laufe der Zeit passiert. Als erstes hat sie das Haus verbarrikadiert (trotzdem ich Notfalls an die Pumpe für das Wasser muss) das haben sie nach 3-4 Wochen bitten jetzt wieder ermöglicht. Wir waren einmal in der Woche (zeitlich leider nicht anders möglich) bei meinem Onkel im Krankenhaus um ihn zu besuchen... er erkennt uns und hat sich immer gefreut.

Nun wurde er von seiner Betreuerin aus dem Krankenhaus vermutlich in ein Pflegeheim gebracht und sie teilt uns nicht mit wohin er gebracht wurde und ist auch sonst an keinerlei Kommunikation interessiert :-( Kann Sie uns das Besuchsrecht verweigern ? Seine Schwester hat sie leider auch so beeinflusst das sie inzwischen nicht mehr mit mir redet...

Das 2. ist das ich gern sein Grundstück übernehmen möchte und er es mir mit Sicherheit auch geben bzw. verkaufen würde.... hab ich irgendeine Möglichkeit ein Vorkaufsrecht zu erwirken ? Ich hänge sehr an dem Land da ich von kleinauf mich dort gern aufgehalten habe ganz davon abgesehen das ich dort viel investiert habe für meine Pferde. Mein Onkel ist gemeinsam mit seiner Schwester im Grundbuch eingetragen ... nur ist diese ja leider sehr von der Betreuerin beeinflusst.

Empfohlen wurde uns auch schon einen Amtlichen Betreuer zu beantragen... wie würde sich das auf meine Umstände auswirken ?

Vielen Dank im vorraus Mit freundlichen Grüßen K. Gensch

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Hallo, zunächst einmal bist Du im Verwandtschaftsgrad ziemlich weit von Deinem Großonkel entfernt. Eine rechtliche Möglichkeit der Einflußnahme hast Du nicht. Die Betreuerin hat das Recht, Deinen Besuch zu verhindern, wenn wichtige Gründe vorliegen. Wenn z.B der Allgemeinzustand des Betreuten durch den Besuch gefährdet ist. Deine Schilderung macht den Eindruck, als müßte man zunächst einmal klären, was die Verwandtschaft gegen Dich vorzubringen hat. Dann solltest Du versuchen Mißverständnisse auszuräumen und eine freundschaftliche Beziehung herzustellen. Nur so kannst Du etwas für Dich erreichen. Das Vorkaufsrecht kannst Du nicht erwirken, weil nur der Grunstückseigner das veranlassen kann. Viel Glück Tarzisius

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