Hallo Frageleser und Frageleserinnen...
Ich war schon ewig nicht mehr hier, aber jetzt habe ich einen sehr speziellen Fall, den ich hier so noch nicht wirklich gesehen habe.
Mein Bekannter verdient recht gutes Geld und zahlt immer mehr Lohnsteuer als notwendig, sodass sich ein jährlicher Erstattungsbetrag in Höhe von ca. rund 10.000 EUR/jährlich ergibt.
Bei Steuererstattungen hat man vier Jahre Frist zur Abgabe der Steuererklärung.Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2010 lief am 31.12.2014 ab. Da die Fertigstellung der Steuererklärung aus verschiedenen persönlichen und krankheitsbedingten Gründen vorher nicht umsetzbar war, ergab es sich, dass erst am 31.12.2014 die Steuererklärung zur Post getragen wurde. Da mein Bekannter davon ausging, dass die Postquittung über die Abgabe der Postwurfsendung zum Nachweis über die Abgabe ausreicht, hat er die Steuererklärung als Einschreiben bei der Post aufgegeben und sich das brav quittieren lassen (Mittlerweile ist bekannt, dass der Eingangsstempel des Fiskus zählt und nicht der Einlieferungsbeleg der Deutschen Post). Da der Jahreswechsel jedoch recht ungünstig fiel, bekam die eingereichte Steuererklärung Ihren Empfangsstempel des Finanzamtes erst am 5. Januar 2015.
Die Folge: Ablehnungsbescheid, weil die Frist überschritten wurde. SUPERÄRGERLICH...
Es gibt die Möglichkeit, des Einspruches, jedoch stellt sich mir die Frage, wie wir die Chancen auf eine positive Entscheidung hierüber evtl. maximieren können. Kann uns hierzu jemand einen Tipp geben?
Und wie steht es um die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand? Die kann man ja sicher nicht mit der Annahme begründen, man wäre davon ausgegangen, der Poststempel zähle....
Ich bin für alle wertvollen Tipps überaus dankbar, da es hier um eine Menge Geld geht...
Um noch eines vorweg zu nehmen. Die Erklärungen für die Folgejahre: 2011, 2012, 2013 und 2014 sind bereits in Bearbeitung und werden noch im Frühjahr diesen Jahres abgegeben, um eine Wiederholung einer solchen Lage zu vermeiden :)