z.B. könnten deine Daten dazu gesammelt werden um eine gnadenlose Hetzjagd auf deine Person zu veranstalten, falls du einmal zum Staatsfeind wirst.
Aber was sagt unser Bundesverfassunggericht dazu?
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/02/rs20080227_1bvr037007.html
(1) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in der
hier behandelten Ausprägung schützt insbesondere vor einem
heimlichen Zugriff, durch den die auf dem System vorhandenen
Daten ganz oder zu wesentlichen Teilen ausgespäht werden
können. Der Grundrechtsschutz umfasst sowohl die im
Arbeitsspeicher gehaltenen als auch die temporär oder
dauerhaft auf den Speichermedien des Systems abgelegten
Daten. Das Grundrecht schützt auch vor Datenerhebungen mit
Mitteln, die zwar technisch von den
Datenverarbeitungsvorgängen des betroffenen
informationstechnischen Systems unabhängig sind, aber diese
Datenverarbeitungsvorgänge zum Gegenstand haben. So liegt es
etwa bei einem Einsatz von sogenannten Hardware-Keyloggern
oder bei einer Messung der elektromagnetischen Abstrahlung
von Bildschirm oder Tastatur.
Das Schutzgut dieses Grundrechts ist die
räumliche Sphäre, in der sich das Privatleben entfaltet (vgl.
BVerfGE 89, 1 <12>; 103, 142 <150 f.>).
Neben Privatwohnungen fallen auch Betriebs- und
Geschäftsräume in den Schutzbereich des Art. 13 GG (vgl.
BVerfGE 32, 54 <69 ff.>; 44, 353 <371>;
76, 83 <88>; 96, 44 <51>). Dabei erschöpft
sich der Grundrechtsschutz nicht in der Abwehr eines
körperlichen Eindringens in die Wohnung. Als Eingriff in
Art. 13 GG sind auch Maßnahmen anzusehen, durch die
staatliche Stellen sich mit besonderen Hilfsmitteln einen
Einblick in Vorgänge innerhalb der Wohnung verschaffen, die
der natürlichen Wahrnehmung von außerhalb des geschützten
Bereichs entzogen sind. Dazu gehören nicht nur die akustische
oder optische Wohnraumüberwachung (vgl. BVerfGE 109, 279
<309, 327>), sondern ebenfalls etwa die Messung
elektromagnetischer Abstrahlungen, mit der die Nutzung eines
informationstechnischen Systems in der Wohnung überwacht
werden kann. Das kann auch ein System betreffen, das offline
arbeitet.
Ich denke wir sollten uns alle Gedanken über Überwachung machen.
Wenn man sich mit dem Thema "Gangstalking" mehr beschäftigt, dann scheint die Folter mit Frequenzen für nicht unmöglich. Auch wurde im Zusammenhang mit dem geheimen CIA-Projekt "MK-Ultra" mit Frequenzen Vorfälle genannt, wo Menschen regelrecht in den Wahnsinn getrieben worden sind. Leider wurde nur ein großer Teil der Akten kurz vor der Offenlegung vernichtet. Es scheint also alles möglich zu sein.
Das war eine Frage und keine Stimmungsmache. So viele Sicherheitsbehörden haben wir ja nicht. Von daher stellt sich nicht die Frage wer damit gemeint ist. Vielleicht ist es dem einen oder anderen aufgefallen, dass bestimmte Behörden immer mehr Kompetenzen zugeteilt bekommen, die ihnen jede Möglichkeit gibt mit Menschen zu machen, was sie wollen. Vielleicht bezweifelt, der eine oder andere hier, dass dabei unsere Grundgesetze eingehalten werden.
Bestimmt, gibt es das. Sowas könnte man unter "Gangstalking" verbuchen! Für Geld machen Menschen alles!
Mich würde mal interessieren mit welchen Geräten ihre diese Werte gemessen habt. Die sind ja ziemlich hoch!
Habt ihr in der Zwischenzeit schon herausgefunden woran es gelegen hat?
Welchen Grund kann es haben, dass du denkst überwacht zu werden? Wie macht sich die Überwachung bemerkbar?