Natürlich kannst Du sofort vom Vorstandsamt zurück treten, es sei denn, der Rücktritt würde "zur Unzeit" erfolgen. Darunter versteht man, dass dem Verein erhebliche Kosten durch deinen kurzfristigen Rücktritt entstehen würden. Wenn Du unbedingt zu wichtigen Abstimmungen benötigt wirst, wenn durch deinen Rücktritt außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen werden müssen...usw., entstehen dem Verein evtl. zusätzliche Kosten. Das muss dich aber erst mal nicht stören, denn das gehört zum Vereinsgeschäft. Schau mal in deine Satzung rein, wie und ob überhaupt, ein Rücktritt eines Vorstandsmitgliedes gereglt ist. Ich hätte keine Bedenken für einen sofortigen Rücktritt. Wenn deine Vereinskollegen auch deine Freunde sind, werden sie vermutlich deine privaten Gründe verstehen.Liebe Grüße

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Ich denke, dass der Verein ganz klar schreibt, ab wann eine höhere Beitragsstaffel erreicht wird, nämlich: ab dem Erreichen des 26. Lebensjahres. Würde der Verein etwas anderes meinen, wäre dir vermutlich mitgeteilt worden, dass Du ab deinem 26. Geburtstag mehr Beitrag zahlen musst. Es ist zwar eine etwas verwirrende Formulierung, aber der Sinn, der dahinter steckt, ist ganz klar beschrieben. So wirst Du wohl nicht umhin kommen, den nächst höheren Beitrag ab deinem 25. Geburtstag zahlen zu müssen.

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Und wenn es "Vierlinge" wären, wäre auch dies erlaubt, immer vorausgesetzt, dass nichts anderslautendes in eurer Satzung verankert ist. Eure drei Vorstandsmitglieder waren doch schon vor ihrer Wahl verwandt und trotzdem hat die Mitgliederversammlung sie in den Vorstand berufen. Sollten nachträglich "Klüngeleien" auftauchen und bekannt werden, dann gibt es durch die Mitgliederversammlung die Möglichkeit ihrer Abwahl. Bitte einmal die Satzung genau durchlesen !!

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Ich würde mich ganz einfach bei einem Rechtspfleger des für euch zuständigen Registergerichtes erkundigen, ob es Einwände gegen euren Vereinsnamen geben wird. Wenn ihr jetzt schon wisst, dass es genau so einen Vereinsnamen bereits gibt, warum wollt ihr euch dann nicht einen anderen Namen geben? So viel ich weiß (bin mir da aber nicht ganz sicher), kann ein Verein sich einen bereits anderswo existierenden Namen geben, wenn er geografisch klar von diesem getrennt ist. Ihr werdet euch ja wohl kaum z.B. "FC Bayern München" nennen, wenn ihr in Ostfriesland beheimatet seid.

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Wie schon gesagt, muss vor dem Vereins-/Geschäftsjahr vom Vorstand ein Haushaltsplan aufgestellt werden, sollte dieser o.a. Passus in der Satzung enthalten sein.In diesem Haushaltsplan wird für jede Abteilung (z.B. bei einem Sportverein) oder für jedes Vereinssachgebiet (z.B. Instrumentierung bei einem Musikverein) die voraussichtliche Ausgabenhöhe aufgelistet. Im Rahmen dieser, von der Mitgliederversammlung festgelegten Summen, kann der Vorstand die Aufträge der Mitgliederversammlung erledigen. Sind größere Ausgaben zu tätigen, die im Vorfeld nicht absehbar waren, muss wiederum die Mitgliederversammlung befragt werden. Handelt der Vorstand eigenmächtig, kann er zur Rechenschaft gezogen werden und muss u.U. mit Schadensersatzforderungen von Seiten des Vereins rechnen. Die Kassenprüfer haben im Rahmen ihres Auftrages nichts mit Genehmigung, oder Nichtgenehmigung von spontanen Ausgaben zu tun.

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Wenn es lt. eurer Satzung nichtuntersagt ist, dann dürfen Mitglieder des Vereinsvorstandes natürlich miteinander verwandt sein. Bei der Wahl dieser Mitglieder durch die Vereinsmitglieder während einer Versammlung können nach Wahlvorschlägen zwar diesbezügliche Bedenken vorgetragen werden und evtl. auch diskutiert werden, aber wenn sich die Mehrheit für eine bestimmte Person einigt, so ist sie dann natürlich auch gewählt, ob nun mit irgend jemandem verwandt, verheiratet oder verschwägert. Wie schon ein Experte schrieb, ist der "Vorstand" ein Gremium und keine Einzelperson innerhalb dieses Gremiums. Nur die Gesamtheit von z.B. 1. Vorsitzendem, 2. Vorsitzendem, Geschäftsführer, Kassierer, usw. bildet den satzungsmäßigen Vorstand. Gibt es Bedenken hinsichtlich der Kassenführung, sollten diese auf der Mitgliederversammlung klar angesprochen werden. Vorsicht mit der Streuung von Gerüchten !!!

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Das ausgesprochene Hausverbot an Mitglieder, die die verpachteten Flächen nur als Aufenthaltsort nutzen wollen, ist rechtmäßig. Als Mieter eines stinknormalen Wohnraumes habe ich das Recht, in meiner Wohnung Personen zu dulden, die mir angenehm sind. Der Vermieter kann mir doch auch nicht vorschreiben, wen ich in meine Wohnung lassen darf. Zu prüfen wäre, welche Vereinbarungen im ausgehandelten Pachtvertrag festgehalten sind. Diese Informationen sollten vom Vorstand (Verhandlungspartner des Pächters) einzuholen sein.

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Du willst älter aussehen? Überleg mal: Millionen von Menschen möchten gern jünger aussehen und haben NIE wieder die Möglichkeit, dieses zu erreichen. Du wirst noch älter und bekommst dann automatisch ein älteres Aussehen. Was gibt es Schöneres als ein jugendlich frisches Gesicht eines lieben Menschen ??

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Steh zu deinem Alter und deinem Aussehen. Falten, graue Haare und andere Alterserscheinungen kommen noch früh genug und Du wirst dich an dein jugendliches Aussehen noch zurücksehnen. Was gibt es schöneres, als ein jugendlich strahlendes Gesicht eines lieben Menschen ?? Benutze deinen Perso, wenn dir keiner dein Alter glaubt.

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Ob es sich nun um eine Hilfsorganisation, um einen Dackelclub, oder was auch immer für einen Verein handelt: Es gibt gesetzliche Regelungen und darüber hinaus natürlich eine Vereinssatzung, die auf die gesetzlichen Vorgaben aufgebaut ist. Diese Satzung ist von der Mehrheit der Vereinsmitglieder beschlossen und JEDES Mitglied hat sich nach ihr zu richten. Euer Haupt-Vereinszweck wird mit Sicherheit in der Satzung mit "Helfen", "Unterstützen" oder auch "Hilfe zur Selbsthilfe" umschrieben. Aus diesem Grunde bin ich als Mitglied dieses Vereins automatisch ein "Helfer" oder "Unterstützer" und kann wegen meiner vorrangigen Vereinsarbeit keine Sondervorteile verlangen. Ein Fußballspieler zahlt Beitrag, weil er Fußball spielt, ein Trompeter zahlt Beitrag, weil er im Musikverein mitspielt usw. Macht bitte diesem "Möchte-gern-Helfer" unmißverständlich klar, dass er mit seiner Beitragszahlung seiner Vereinspflicht nachkommen muss, da er ansonsten natürlich auch keine Vereinsrechte genießen kann. Gibt es in eurer Satzung eine Regelung, was mit säumigen Beitragszahlern passieren muss oder kann?? Sollte dieser Herr nicht einsichtig werden, bleibt der Mitgliederversammlung das Recht, eine Vereinsperson aufgrund von Satzungsverstößen auszuschließen. Man muss nur ab und zu mal aufstehen, ordentlich auf den Tisch hauen und seine Kollegen wachrütteln.

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Ohne Quatsch!! Stell dich vor einen Spiegel und sag deinem Gegenüber: Du bist jung...du bist gesund...du bist schön...du bist selbstbeweußt...du hast Selbstvertrauen...du bist vollkommen ok.

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Geht

Wenn das dein Erstlingwerk ist, dann find ich es ok. Muss ein super Hobby sein, wenn man es kann. Weiter so. Hab mit "Geht" gestimmt.

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Ich vertrete folgende Meinung: 1. Steht die 1. Vors. mit ihren Depressionen in therapeutischer Behandlung, so ist sie gewillt, etwas gegen ihre Krankheit zu unternehmen und braucht unendlich viel Unterstützung aus allen Richtungen (auch von den Vereinskameraden). Da man ihre Probleme kennt und offenbar offen darüber spricht, sollten sich die Vereinsmitglieder auf sie einstellen und Rücksicht nehmen. 2. Da ich davon ausgehe, dass die 1. Vors. noch voll geschäftsfähig ist,d.h. nicht entmündigt oder unter Betreuung gestellt wurde,darf sie m.E. natürlich das Amt des Vereinsvorstandes ausüben. 3. Was sieht denn die Vereinssatzung über die Amtsdauer der 1. Vors. vor ?? Wird sie lt. Satzung z.B. für zwei Jahre gewählt, besteht doch nach Ablauf der zwei Jahre die Möglichkeit, sie durch eine andere Person zu ersetzen. Außerdem hat die Mitgliederversammlung das Recht, gewählte Personen in den Vorstandsämtern zu widerrufen. Dies muss nur frühzeitig in der Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt werden. 4. Meißt ist es ja so, dass der Stellvertreter im Abwesenheits- oder Verhinderungsfalle der Vorsitzenden, deren Tätigkeiten übernimmt. Dafür ist diese Person ja schließlich von den Mitgliedern gewählt worden !!! Die 1. Vors. darf nicht irgendwelche Mitglieder mit der Vertretung ihrer Aufgaben bestimmen, denn die Haftung für eventuelle Fehler kann sie nicht x-beliebigen Personen übertragen. Ist die Stellvertreterin beim Amtsgericht im Register eingetragen ??? Nicht vertretungsberechtigte Personen können nicht vereinsmäßig handeln, insofern sie die Vorsitzende ohne Auftrag der Mitglieder vertritt. Das kann für den Verein sogar richtig teuer werden, wenn Schadenersatzansprüche gestellt werden sollten für Geschäfte, die von einer Person X getätigt werden.

Ich würde noch einmal in aller Ruhe mit der Vorsitzenden über einen ordentlichen und sauberen Rücktritt sprechen. Ist sie nicht einsichtig und für alle Mitglieder wird die Situation unerträglich, bleibt euch m.E. nur die Abwahl der Person.

Ich hoffe, meine Antwort ist eine Hilfe für euch und wünsche dir weiterhin ein gesundes Vereinsklima.

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