Hallo,

wende dich an den Support von Sky und schau was die als Problemlösung vorschlagen.

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Hallo,

auf juristische Ebene ist das nicht zu betrachten. Ich verweise auf die AGB von Vodafone. Siehe dir 6.5 und 8. an.

6.5 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Vodafone berechtigt, eine Mahnpauschale in der aus der PL ersichtlichen Höhe pro Mahnung zu erheben, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach, und darüber hinaus den Ersatz weitergehender Verzugskosten zu verlangen.

8. Sperren der Dienste Vodafone ist berechtigt, den Zugang zu den von Vodafone bereitgestellten Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde seine Pflichten gemäß Punkt 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Internet und Telefon oder Punkt 2 der Besonderen Geschäftsbedingungen FestnetzTelefonanschlüsse in wiederholter und schwerwiegender Weise schuldhaft verletzt und erfolglos unter Fristsetzung abgemahnt wurde. Abweichend von Satz 1 ist Vodafone berechtigt, unverzüglich einzelne Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, sofern der Kunde eine Pflicht gemäß Punkt 4.1.10 verletzt oder begründete Verdachtsmomente dafür bestehen. Im Fall der Sperre ist der Kunde weiterhin zur Zahlung der Entgelte verpflichtet. Eine Entsperrung des jeweiligen Dienstes erfolgt zu den in der PL genannten Preisen. Erfolgt die Sperre nicht auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, gilt dies nur, so- weit der Kunde die zugrunde liegende Pflichtverletzung zu vertreten hat. Zudem bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Ansprüche von Vodafone bleiben unberührt.

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Hallo,

Mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises können Sie Ihre Identität im Internet und an Bürgerterminals sicher nachweisen.

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Hallo,

Da im Kaufvertrag schriftlich vereinbart ist, Dass die Lieferung in die Wohnung gebracht wird kannst du dich auf dein Widerrufsrecht berufen. Grund dafür ist, dass die vereinbarte Dienstleistung nicht folgte.

Ich würde noch ein bisschen warten, ob ein Rückruf kommt.

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Eine Anzeige ist hier nicht kräftig. Du bist der Schulpflicht unterworfen. Nur das Festhalten muss genauer definiert sein. Sperrt die Lehrkraft einen Schüler ein, dann ist dies verboten und dient nicht zu Erziehungszwecken.

Ich rate dennoch, es nicht so weit kommen zu lassen, sondern im Unterricht zu bleiben.

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