Meine Situation ist ziemlich schwierig ich hoffe trotzdem das man mir helfen kann?

Ich bin 20 Jahre alt. Und habe vor ungefähr 3 Monaten einen Mann kennengelernt er wohnt in Hamburg und ich in Bayern. Er war ziemlich Perfekt anfangs und dann habe ich mich nach 2 Wochen entschieden ihn zu besuchen. Ich war 3 Wochen lang bei ihm. Es ist sehr viel  in seiner Familie passiert in der Zeit wo ich da war. Er war anfangs echt mega süß zu mir und hat mich gut behandelt als dann aber die Probleme bei ihm zuhause angefangen haben war er richtig kalt genervt wollte so gut wie nur seine Ruhe. Ich war nach 3 Wochen mega froh wieder zuhause zu sein. Nach circa einer Woche ist mir dann aufgefallen das meine Tage ausblieben. Ich hab dann noch eine Woche gewartet. Als ich dann beim Arzt war hat er mir die Nachricht überbracht das ich schwanger bin. Also hab ich ihm sagen müssen das er Vater wird. Er kam direkt mit Abtreibung und das er von mir und dem Kind nichts wissen will. Ich habe lange mit ihm rumgestritten und das wirklich täglich. Gestern hat er mich angerufen und meinte ob wir mal wie erwachsene Menschen reden können. Er meinte er will es mit mir versuchen und sein kind auch aufwachsen sehen nur falls es nicht klappt möchte er das ich es zur Adoption frei gebe. Ich bin ziemlich überfordert und weiß garnicht was ich denken soll oder wie ich handeln soll mit dem Mann. Ich würde mich sehr freuen wenn ich Meinungen bekomme Vorschläge      
Danke schonmal im Voraus ❤️

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Liebe Flavia,

Deine Situation ist in der Tat sehr schwierig und helfen kann Dir nicht wirklich jemand, man kann Dir höchstens einen Rat geben und Dich emotional etwas unterstützen. Letztendlich musst Du jedoch JEDE Entscheidung selbst treffen, dies kann Dir niemand abnehmen.

Ich selbst bin mit 20 Jahren Mama geworden und der Vater meiner Tochter hat von Anfang an nicht zu uns gestanden. Allerdings waren wir damals seit 1,5 Jahren ein richtiges Paar und haben auch zusammen gewohnt. Die Schwangerschaft war das Ende unserer Beziehung und er hat sich nie mehr um seine Tochter gekümmert, sie ist inzwischen 31 Jahre alt. Ich habe sie allein großgezogen und sie ist ein wunderbarer, verantwortungsvoller, zielstrebiger Mensch geworden.

Ich kann Dir nur sagen, dass Du das "Angebot" Deines Bekannten nicht überbewerten solltest. Ein werdender Vater, der bereits jetzt über Abtreibung bzw. Adoption nachdenkt, wird nie zu seinem Kind stehen und Dir jegliche Hilfe verwehren. Auch wenn Du rechtliche Ansprüche hättest, aber die wirkliche Unterstützung - nämlich dass er zu Euch steht, Euch unterstützt und Euch liebt - das wirst Du nie erfahren! Auch wenn Du es Dir noch so sehr wünschst. Es ist ganz sicher sehr traurig für Dich und das Baby, aber er wird nicht der Mann und Vater sein, der bei Euch bleiben wird.

Bedenke doch bitte, dass eine wirkliche Liebe und eine echte Partnerschaft doch wirklcih erst ausmacht, wenn man in schwierigen Situationen zusammenhält und füreinander da ist. Daran ist er schon gescheitert, als Du bei ihm warst. Du weißt nicht sehr viel über diesen Mann, weil Du keine Gelegenheit hattest, ihn wirklich kennenzulernen. Bei ihm scheint die familiäre Situation auch nicht einfach zu sein, so dass er alle weiteren Probleme von sich fernhalten wird. Er hat sich im Prinzip schon gegen Euch entschieden. Er wollte zwar "wie Erwachsene miteinander reden", aber sein Verhalten ist sehr unreif und gar nicht erwachsen. Mit solch einem Menschen wirst Du keine Familie gründen können, auch wenn Du es Dir noch so sehr wünschst. Du wirst nur noch mehr enttäuscht werden.

Du solltest wirklich NUR FÜR DICH eine Entscheidung treffen und Dir Gedanken machen, wie Du mit einem Baby allein zurecht kommst. Hast Du HIlfe von Deiner Familie? Fühlst Du Dich der Situation gewachsen? Wie kann es funktionieren, wenn Du das Baby bekommst? Hast Du ausreichend Wohnraum, hast Du Einkommen, was kannst Du als alleinerziehende Mama für Ansprüche durchsetzen? Mache Dir auch Gedanken, wie Deine sozialen Kontakte aussehen, wenn Du erst Mama bist. Hast Du Freunde, die zu Dir halten, auch wenn Du nicht mit "auf die Piste" kannst? Hast Du möglicherweise junge Mütter, die auch allein sind, mit denen Du Dich austauschen kannst oder ihr Euch gegenseitig helfen könnt?

Du hast auch die Möglichkeit, Dir über öffentliche Einrichtungen Hilfe und Rat zu holen, damit Du nicht im Vorfeld eine falsche Entscheidung triffst.

Aber eines sollte Dir vollkommen klar sein:

Egal, welche Entscheidung Du triffst - 1. DU musst sie ALLEIN treffen und 2. Deine Entscheidung ist NIE mehr rückgängig zu machen.

Ich wünsche Dir alles erdenklich Liebe und Gute!

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  • Angaben über Anfragen nach 12 Monaten; sie werden aber nur 10 Tage in Auskünften an Vertragspartnerunternehmen der SCHUFA weitergegeben.
  • Kredite nach drei Jahren nach dem Jahr der Rückzahlung.Informationen über nicht vertragsgemäßes Verhalten in der Regel jeweils nach einem Zeitraum von drei vollen Kalenderjahren (d. h. mit Ablauf des 31.12. des dritten Kalenderjahres, das der Speicherung folgt) insbesondere dann, wenn sie in dieser Zeit erledigt werden. Bei unerledigten Sachverhalten erfolgt eine Löschung am Ende des vierten Kalenderjahres beginnend mit dem Kalenderjahr, das der Speicherung folgt. Eine länger währende Speicherung ist insbesondere dann möglich, wenn beispielsweise eine titulierte Forderung längere Zeit nicht ausgeglichen wurde.
  • Konten über laufende Vertragsbeziehungen (z. B. Girokonten, Telekommunikationskonten), wenn das Konto aufgelöst wird.
  • Kreditkartenkonten bis zu drei Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.
  • Versandhauskonten, wenn die Forderung zurückgezahlt wurde.
  • Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte (Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung und eidesstattliche Versicherung) bzw. den zentralen Vollstreckungsgerichten (Eintragungen nach § 882c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 ZPO) nach drei Jahren, jedoch vorzeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das Amtsgericht bzw. das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird.
  • Informationen über die Eröffnung eines Verbraucher-/Insolvenzverfahrens werden bis zu sechs Kalenderjahre gespeichert. Das Merkmal „Insolvenzverfahren eröffnet“ wird jedoch spätestens drei Kalenderjahre nach der Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens zusammen mit dem Hinweis auf die Aufhebung des Verfahrens gelöscht.
  • Über die Abweisung eines Insolvenzantrages oder die Einstellung des Verfahrens mangels Masse taggenau nach drei Jahren.
  • Über die Ankündigung einer Restschuldbefreiung nach spätestens zehn Jahren taggenau oder bei Aufnahme der Information über die Erteilung oder Versagung einer Restschuldbefreiung.
  • Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung nach drei vollen Kalenderjahren.
  • Informationen über die Versagung einer Restschuldbefreiung nach drei Jahren taggenau.
  • Über die Aufhebung eines Insolvenzverfahrens nach drei Jahren zum Jahresende.

Quelle: Daten bei der Schufa

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Deine Freundin geht doch sicher mit Eurem Kleinen raus? Im Park z.B. kommt man doch immer mit anderen Müttern ins Gespräch. Vielleicht sollte sie schauen, ob es Angebote gibt für junge Mütter, z.B. Babyschwimmen, -turnen. Auch dort lernt man immer Mütter kennen, schon wegen des Austauschs untereinander. Wenn sie eher schüchtern ist, dann müsstest Du sie unterstützen und, soweit es Deine freie Zeit erlaubt, mitkommen.

Als nächste Aktion würde ich mich nach einem Babysitter umschauen. So könntet Ihr auch am Wochenende ab und an einmal ausgehen, ins Kino etc. Vielleicht lernt ihr gemeinsam Leute kennen, wo sich ein engerer Kontakt ergibt.

Schaut doch hier mal rein: http://www.groops.de/hb/bremen/cat/207

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Deine Möglichkeiten sind wegen Deines Alters recht eingeschränkt. Du könntest (wie viele vor mir schon genannt) Zeitungen austragen, eventuell Babysitten oder Haustiere betreuen (Urlaubszeit). Vielleicht kannst Du auch ältere Menschen unterstützen, indem Du für sie Erledigungen machst (Aushang im Supermarkt).

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Das Kindergeld steht den Eltern ab Geburt des Kindes zu und muss bei der Familienkasse beantragt werden. Ob das Baby stationär betreut werden muss, ist dabei völlig unerheblich. Übrigens, auch wenn das Baby noch im Krankenhaus betreut werden muss, fallen für die Eltern dennoch Kosten an, u.U. sogar noch höhere, als wenn es gesund wäre. Vielleicht solltest Du Dir einmal überlegen, ob Du die Eltern unterstützen kannst, denn es ist eine sehr schwere Zeit, die sie jetzt durchmachen. Den Eltern und vor allem dem Kleinen wünsche ich, dass die schwere Zeit bald vorbei ist.

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Hallo, dieser Link ist wirklich ganz gut:

http://www.gruenderleitfaden.de/download/controlling/glf-tool.xls

auch mit Erklärungen und ausführlich. Welche Vorlagen für Dich notwendig sind, musst Du dann selbst entscheiden. Der Download ist völlig kostenlos, keine versteckten Kosten.

Unternehmenswelt (wie von paulinus81 erwähnt) ist nicht schlecht, aber gerade bei der Finanzplanung noch sehr ausbaufähig. Für erste Geschäftskontakte ist diese Seite super.

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Wahrscheinlich hattest Du ein Guthabenkonto bei der SPK. Guthabenkonten dürfen nicht überzogen werden! Du musst auch darauf achten, dass Dein Konto bei Abbuchung der Bankgebühr ausreichend gedeckt ist. Die Höhe der Kontenunterdeckung ist dabei völlig unerheblich. Wenn Dir die Bank mehrere Mahnungen geschickt hat, kann ich mir nicht vorstellen, dass diese alle nicht bei Dir angekommen sind. Du solltest zu Deiner Bank gehen und noch einmal ein Gespräch führen. Nehme den Betrag, der auf Deinem Konto offen steht direkt als Barzahlung mit. Es gibt verschiedene Banken, die verpflichtet sind, Dir ein Konto einzurichten. Darunter auch die SPK. Lass Dir am besten direkt ein P-Konto einrichten. Dazu ist die SPK verpflichtet! Allerdings darfst Du nur EIN P-Konto führen. Das hat den Vorteil, dass Du über den Dir zustehenden pfändungsfreien Betrag verfügen kannst.

Was die Pfändung betrifft, so werden Dir die Überhangbeträge nach Pfändungsfreistellungsbetrag abgezogen und direkt an den Gläubiger weitergeleitet. Wenn kein Überhang vorhanden ist, kann Dein Gläubiger nichts machen. Allerdings bleibt die Pfändung so lange auf Deinem Konto, bis die Schuld beglichen ist. Du solltest also schon ein Interesse daran haben, die Schuld zu begleichen. Bei einer Pfändung hast Du leider alle vorausgegangenen Schritte ausgelassen, um Dich gegen die Forderung zu währen. Somit bist Du zahlungspflichtig. Kleiner Tipp: Solltest Du weitere Raten an den Gläubiger zahlen, lege Deiner Bank die Belege darüber unbedingt vor, sobald die Schuld ausgeglichen ist.

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Vielleicht freut er sich über ein Poster von seinem Handball-Lieblingsverein oder einen Gutschein von Saturn? Oder backe ihm einen Kuchen (wenn er Kuchen mag) oder koche ihm sein Lieblingsgericht. Oder überrasche ihn mit einem Picknick am See...schenke ihm einen Nachmittag mit Dir, zum quatschen und Quatsch machen.

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Bzgl. der Ticketpreise kann ich Dir leider nicht helfen. Aber vielleicht ist das eine Alternative ;o)

http://www.mitfahrgelegenheit.de/mitfahrzentrale/Flensburg.html

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Ich weiß, dass es sehr schwierig ist und ein Stück Überwindung kostet, jemanden anzusprechen. Aber wenn Du mit diesem Mädchen in Kontakt kommen möchtest, dann bleibt Dir wohl nur dieser Weg. Zu überlegen wäre, wie Du sie am besten ansprichst. Vielleicht kannst Du sie um Hilfe bitten, weil Du ein Thema nicht richtig verstanden hast (und Du bemerkt hast, dass sie bei diesem Thema ganz fit ist). Oder Du fragst sie einfach, wie sie sich in der neuen Schule eingelebt hat und was sie eigentlich in ihrer Freizeit macht. Vielleicht hat sie ähnliche Interessen wie Du?

Wie sie Dich einschätzt, kannst Du erst erfahren, wenn Du sie besser kennst. Vielleicht weiß sie Dich überhaupt nicht einzuordnen. Diese Vorurteile, in welche Schublade sie Dich steckt, solltest Du schnell zur Seite schieben. Damit tust Du ihr ungewollt Unrecht.

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http://stellenanzeige.monster.de/GetJob.aspx?JobID=99133391&WT.mc_n=xml_jobrapidode_hot

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http://www.careerbuilder.de/INTL/JobSeeker/Jobs/JobDetails.aspx?siteid=int_dejobrapido_PD&Job_DID=JB90DK6G008VK099H2K

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Ein Schufa-Eintrag erfolgt immer dann, wenn ein Verbraucher mit einer Rechnung in Verzug gerät und der Gläubiger das gerichtliche Mahnverfahren gegen ihn einleiten muss. Zahlt der Kunde lediglich verspätet, erfolgt keine Eintragung. Auch der Erhalt von mehreren Mahnungen wird nicht verzeichnet. Am Ende des Mahnverfahrens steht die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher. Verläuft ein Vollstreckungsversuch ohne Erfolg, beantragen die meisten Gläubiger die Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung. Der Schuldner muss seine gesamten Vermögenswerte offenlegen, Falschangaben sind strafbar. Die Abnahme der EV wird ebenfalls der Schufa gemeldet und registriert.

 

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Da Osgood Schlatter eine bewegungs- bzw. belastungsabhängige Erkrankung ist, solltst Du auf Deine Aktivitäten achten. Ganz besonders in der akuten Schmerzphase eignet sich die Kältetherapie. Du kannst dafür ein Kältegelpad verwenden oder einen gebräuchlichen Eisbeutel. Kniebänder oder Patellabänder können darüber hinaus Schmerzlinderung während der Bewegung bewirken.

MOS tritt besonders bei Jugendlichen im Alter zwischen 9 und 14 Jahren auf und wird meist bei aktiven, sportlichen Jugendlichen und während starker Wachstumsphasen beobachtet. Die Erkrankung heilt meist ohne Komplikationen aus, spätestens mit Wachstumsabschluss.
 

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Es kommt zunächst darauf an, ob das erworbene Gebrauchtfahrzeug einen Mangel i. S. des § 434 BGB aufweist. Dies dürfte auch dann zu bejahren sein, wenn der Verkäufer lediglich erklärt haben sollte, das Fahrzeug weise "laut Vorbesitzer" keinen Unfallschaden auf oder ähnliches. Denn der Käufer eines Gebrauchtwagens darf mangels anderer Anhaltspunkte erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als Bagatellschäden gekommen ist (siehe z. B. BGH, Urt. v. 12.03.2008 - VIII ZR 253/05).

Sodann ist zu klären, ob der Kaufvertrag einen Haftungsausschluß enthält, und ob dieser wirksam ist.

Nach § 444 BGB kann sich ein Verkäufer auf einen Haftungsausschluß nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache übernommen hat. Deshalb wäre, sollte ein Haftungsausschluß vereinbart worden sein, wohl zu eruieren, ob der Verkäufer von dem Unfallschaden wusste. Denn wenn der Käufer ihn trotz eines Haftungsausschlusses in Anspruch nehmen will, müsste er darlegen und beweisen (können), dass der Verkäufer den Mangel "Unfallschaden" arglistig verschwiegen hat.

Fehlt es an einem Haftungsausschluß, oder kann sich der Verkäufer darauf gem. § 444 BGB nicht mit Erfolg berufen, stehen dem Käufer grundsätzlich die in § 437 Nr. 2 und 3 BGB genannten Rechte zu. Eine Nacherfüllung (§ 437 Nr. 1 BGB) dürfte hier ausscheiden, da sich der Mangel "Unfallwagen" allenfalls durch eine - praktisch kaum mögliche - Lieferung eines Ersatzfahrzeugs beheben ließe.

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Du solltest Dir darüber klar werden, dass Du Dich nicht zwischen Deinem Freund und Deinen Eltern entscheiden musst. Egal, für was Du Dich entscheiden wirst, Deine Eltern bleiben Deine Eltern, die DIch lieben und Dein Freund bleibt Dein Freund, der Dich liebt.

Den geplanten Auszug, bzw. Deine Gedanken daran, würde ich noch einmal überdenken. Für Dich sind die Zukunftsweichen noch nicht gestellt für einen solchen Schritt. Du schreibst von Deinem Vorhaben, studieren zu wollen. Aber hast Du schon Aussichten auf einen Studienplatz? Was wirst Du tun, wenn Du keinem Studienplatz bekommst? Du hast keinerlei Einkommen und gibst die volle Verantwortung an Deinen Freund ab. Das wird früher oder später zu Spannungen führen. Vor allem denke ich, dass Du Dich dabei nicht ganz wohl fühlen wirst, wenn Du gar nichts beisteuern kannst.

Warum profitiert Ihr nicht von dem Vorteil, dass Dein Freund bald eine eigene WOhnung bezieht und entscheidet Euch, einen eigenen Rückzugsort zu haben? Du kannst z.B. erst einmal die Wochenenden bei und mit Deinem Freund verbringen. Ich denke, er wird es verstehen. Das Herz würdest DU ihm nur brechen, wenn Du unehrlich wärst. Sage ihm ruhig, dass Du erst eine berufliche Perspektive brauchst, um auch für Dich etwas Sicherheit zu haben. Von jemanden völlig abhängig zu sein, ist keine gute Perspektive.

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Wenn Dein Verdienst so gering ist, dass Du nicht steuerpflichtig bist, erhälst Du leider nichts zurück. Du kannst nur eine Rückerstattung erhalten, wenn Du Steuern abführst.

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