Wenn Unternehmer mit Hilfe des Staates andere ausbeuten dürfen, ist es das Mindeste, wenn sie mehr Steuern zahlen als Arbeiter und Angestellte. Wenn sie das nicht tun, betrügen oder für das Wohl ihrer Angestellten nicht sorgen, müssen die Unternehmen verstaatlicht werden - ohne Entschädigung.

EIGENTUM VERPFLICHTET. - Art. 14 GG

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