Also du bekommst ja das Krankengeld überwiesen.. Dann zahlt der Arbeitgeber, also entsteht dir ja keine "Lücke" also von den beiden Seiten kommt definitiv nichts mehr.
Eine Möglichkeit wäre es einen Zuschuss zum Lohn zu beantragen. Man könnte ggf. Auch beim Jobcenter nachfragen
Hallo,
Überleg dir in Zeiten wie diesen besonders gut wohin du ggf wechseln willst, jede Krankenkasse hat Bonusprogramme. 300€ klingen vielleicht in dem Moment ganz nett, aber trotzdem solltest du die Programme deiner AOK vergleichen. Dein Beitrag wird unabhängig davon berechnet und zwar nach den jeweiligen Beitragssatz.
Krankengeld wird immer mit dem Auszahlschein ausbezahlt, ob du einen oder 3 im Monat abgibst liegt an dir. Was ich damit sagen möchte, es gibt keine festen Zahltage
Bei welcher AOK denn? AOK ist nicht gleich AOK
Bei einem 450€ Job steht einem kein Krankengeld zu, da man nicht pflichtversichert ist
Bei der AOK Hessen kannst du es in Beratungscenter machen lasse
Wenn es der schriftliche Teil ist: - Mathe (Prozent, Dreisatz) - Deutsch (Schreibweisen) - logisches Denken - Gesetzestexte verstehen
Man bekommt immer dann Geld, sobald man einen Auszahlschein für das Krankengeld einreicht. Das kommt nicht von alleine.
Wenn du in einem Beschäftigungsverhältnis steht, wäre das ggf noch okay, bei Arbeitslosigkeit muss es sich überschneide. Und übrigens: Ärzte durch nicht rückwirkend krank schreiben, wird nicht anerkannt. Abgesehen beim Wochenende, da kann ein Auge zugedrückt werden, zumindest bei Beschäftigten.
Wenn es keine Vorerkrankungen gab 546 Tage. Also so Ende April, Anfang Mai
Man darf (leider) sooft gehen wie man will.
Überweisungsziel ist immer der Tag, an dem der Schein unterschrieben wurde. Das heißt es wird für zurückliegende Zeiträume gezahlt, also ist die Antwort: ja
Hallo, Es kann sein, dass das mit den sog. Blockfristen richtig ist. Wenn es im zweiten Fall eine andere Krankheit ist, als im ersten Fall(?!) wenn es eine andere Krankheit ist, ist diese wohl zum ersten Mal dann in 2013 aufgetreten. Wenn es die gleiche Diagnose wie im ersten Zeitraum ist, dann wäre es falsch. Das müsste man noch wissen. Liebe Grüße
Hallo, Krankengeld wird in Höhe von ca 70% deines Bruttos gezahlt. Bei Depressionen empfehle ich direkten Kontakt mit einem Psychologen und ggf stationären Einrichtungen, wenn es wirklich etwas ernstes ist. Ansonsten sollte eine Arbeitsunfähigkeit zeitnah beendet werden können.
Wenn die SWE am 6.2 geendet hat ist somit an diesem Tag die Arbeitsunfähigkeit beendet. Also müsste grds. Ab 7.2 gezahlt werden
Grundsätzlich hast du Anspruch auf 546 Tage, wenn es keine anrechenbare Vorerkrankungen gibt. Warum dies jetzt so ist, ist fragwürdig. Wo bist du denn versichert?
Immer der zuletzt abgerechnete Monat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit
Dass ist ganz normal, wenn es über die 42 Tage gehen sollte, willst du ja direkt dein Geld, würden die sich nicht rechtzeitig bei dir melden hinge das nicht. Dass darf man nicht vergessen
Grundsätzlich ist es abhängig von der Krankenkasse, wo wohnst du denn und wo bist du versichert? Einige Kassen haben da ihre Modelle