Das kann auch schlecht laufen. OPM erstattet dem Käufer der Tickets auf Anforderung den Kaufpreis abzgl. eines kleinen Betrages. Die Tickets müssen dafür ersteinmal nicht vorgelegt werden.

Du hast keinen Anspruch gegen OPM da du nicht Vertragspartner warst. Dein Vertragspartner war der ebay Verkäufer, der aber vermutlich ohne Gewähr verkauft hat. Also auch da kein Anspruch.

Möglichkeit also, opm anschreiben und Platznummern mitteilen oder den Verkäufer und ein wenig hoffen. Ggfs. hat OPM dem eigentlichen Käufer noch nicht den Preis erstattet.

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