DJ N-WE
Klingt gleich
Könnte stehen für "not-we"
http://tardis.wikia.com/wiki/Not_we
Hätte eine Story dahinter ;) OK, die Frage ist, ob du da eine Verbindung knüpfen könntest ;) Aber man könnte es erklären wofür der Name steht ;)

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http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/04363/04364/index.html?lang=de
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/04414/04416/index.html?lang=de

Individualfall bei Zoll resp. hier abklären:

https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/die_zentralstelle.html

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Wenn Sitzplatz reserviert wurde (dafür bezahlt) 30 Tage vorher. Wenn keine Sitzplatzreservierung vorgenommen wurde, dann 7 Tage vorher.

https://www.ryanair.com/de/de/nutzliche-infos/service-center/haufige-fragen/Check-In-am-flughafen-und-Online-Check-In#0-3

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Gegenfragen: Von wem wurdest du informiert?
1. Mal fliegen generell?

Ich gehe davon aus, dass du das Ticket bereits online gekauft und bezahlt hast. Du hast einen Flug gebucht und somit Anrecht auf einen Sitzplatz. Wenn du einen speziellen Sitzplatz (z.B. Fenster) möchtest, dann kannst du dies buchen resp. musst dafür extra bezahlen.

Du musst dich aber sowieso VOR DEM FLUG online einchecken für die BOARDKARTE (alles andere kostet wieder extra etc.). Ist alles easy und beschrieben. Dann kannst du zu Hause die Boardkarte ausdrucken. Tipp: Sobald es möglich ist den Online-Check-In tätigen auch tun! Wenn du eine Boardkarte hast, müsste dir diese dann die Airline wegnehmen damit du nicht in den Flieger darfst.

Früher an den Flughafen kommen wegem dem Platz selber bringt nix. Einfach die angegebenen Einfindungszeiten einhalten.

WICHTIG: Gepäckvorgaben (Masse und Gewicht) 100% einhalten. Teilweise kontrollieren sie sehr streng und sonst kostet es wieder zusätzlich ;)

Sollte eine Airline "überbuchen" (deren Fehler, kommt aber ab und an vor) und der Flieger voll sein, müssen Sie Entschädigung zahlen und für eine Umbuchung sorgen. Da dies aber auch Mehrkosten für die Airline bedeutet sind die nicht sehr erpicht darauf.

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Jede Sendung aus dem Ausland ist grundsätzlich zoll- und MWST-pflichtig.

Es besteht keine spezielle Wertfreigrenze wie im Reiseverkehr, sondern nur
eine Abgabenfreigrenze. Demnach werden keine Zoll- und Mehrwertsteuerbeträge erhoben, wenn der errechnete Betrag geringer als
CHF 5.00 pro Zolldeklaration ist, wobei Zoll- und Mehrwertsteuerabgaben
separat zu betrachten sind. Des Weiteren sind Geschenksendungen von
Privatpersonen, die im Ausland wohnhaft sind, an Privatpersonen in der
Schweiz bis zu einem Warenwert von CHF 100.00 abgabefrei. Im Internet
ersteigerte Waren erfüllen diese Bedingungen nicht. Sie sind nach den
allgemeinen Vorschriften abgabepflichtig.

Die Warenwertobergrenze (inkl. Transportkosten) für eine mehrwertsteuerbefreite Einfuhr liegt bei:

8% MWST (gilt für den Grossteil aller Sendungen) => CHF 62.00
2,5% MWST (spezielle Waren wie z.B. Bücher) => CHF 200.00

Amazon verrechnet nicht die Zollgebühren! Es gibt bei EBAY z.B. die Möglichkeit, dass die Zollgebühren etc. bereits vorab belastet werden (Global shipping programm) - dies hängt jedoch vom Verkäufer ab. Ist aber extrem teuer (da Ebay auch noch daran verdient und die Berechnungen teilweise katastrophal sind).

Auch hängen die gesamten Verzollungskosten noch davon ab, mit wem es versendet wird. Ob via DHL, DPD, Fedex, reguläre Post etc. Die haben auch noch Handlingsgebühren (Verzollung), die man bezahlen muss pro Sendung (zwischen 17 - 30 Franken) - neben den Zollgebühren! In der Regel ist es am Günstigstigsten wenn es mit der reulären Post versendet wird: Deutsche Post, USPS (USA etc.). Denn die Schweizer Post hat Richtlinien wieviel sie für die Verzollung verlangen darf. Also wenn man die Versandart wählen kann dann z.B. Deutsche Post ...

Ich selber habe pro Jahr über 80 Sendungen aus dem Ausland (USA, Europa etc.).

Ich schliesse mit der Empfehlung an mit einer Postadresse in Deutschland. Da gibt es einige Anbieter und man spart extrem viel (nicht nur Portokosten da der Versand innerhalb z.B. Deutschland ist, sondern auch bez. Verzollung). Die Freigrenze ist ja grösser wenn man selber über den Zoll geht.





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Dies ist gesetzlich geregelt und gilt für die ganze Schweiz:

Bier, Wein, Apfelwein ab 16 Jahre
Spirituosen, Alcopos & Cocktails ab 18 Jahre

Wie bereits von anderen erwähnt, verkaufen einige Händler auf freiwilliger Basis alles erst ab 18 Jahre (was natürlich erlaubt ist - sie dürfen ihre eigenen Regeln machen). Was aber für niemanden erlaubt (und strafbar) ist, die gesetzlichen Richtlinien zu unterschreiten.

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Schweizer hat Frage zum Deutschen StVG. Gem. § 5 IntVO b darf sich ein ausländisches Kraftfahrzeug bis zu einem Jahr nach Grenzübertritt in Deutschland?

Ich als Schweizer Bürger (wohnhaft und arbeitend in der Schweiz) beabsichtige, eine Liegenschaft in Deutschland zu erwerben. Der Wohnsitz sowie Arbeitsplatz bleibt aber weiterhin in der Schweiz.

Ich beabsichtige dann, jeweils vorübergehend einen PKW (eingelöst und versichert in der Schweiz) in Deutschland zu gebrauchen resp. dann auch bei der Liegenschaft (welche ich erwerbe) zu parken. Das Auto soll auch nicht „importiert“ resp. in Deutschland angemeldet werden.

Wenn ich das richtig verstanden habe darf sich - gem. § 5 IntVO b - ein ausländisches Kraftfahrzeug bis zu einem Jahr nach Grenzübertritt in Deutschland aufhalten.

Frage 1: Kumuliert sich dieser maximale Wert von einem Jahr? Sprich: Ich übertrete die Grenze, das Auto bleibt 60 Tage in Deutschland, geht danach wieder zurück in die Schweiz (für zwei Monate), danach wieder für 60 Tage nach Deutschland (= 120 Tage). Oder beginnt diese Frist jedes Mal erneut bei Grenzübertritt?

Frage 2: Falls nicht kumuliert: So könnte ich somit das Auto z.B. 350 Tage in Deutschland fahren und parken, dann mit dem Auto wieder in die Schweiz fahren und danach zu einem späteren Zeitpunkt wieder das Auto für 350 Tage in Deutschland verwenden/parken?

Frage 3: Was soll ich dann machen damit ich beweisen kann, dass das Auto die maximale Aufenthaltsdauer in Deutschland nicht überschritten hat? Was ist eine übliche/verlässliche Beweismöglichkeit?

Frage 4: Sollten dann in Deutschland Drittpersonen mein Auto verwenden (eigene Familie, aber nicht Deutsche Staatsbürger resp. in Deutschland wohnhafte Personen!), reicht hierfür eine mitgeführte und vom Inhaber des KFZ unterzeichnete Bewilligung zur Benutzung eines Fahrzeugs durch Drittpersonen dass diese Person die Legitimation hat, das Auto zu benutzen und es nicht als Diebstahl o.ä. angesehen wird?

Frage 5: Es ist ja so, dass kein Deutscher resp. in Deutschland wohnhafte Person dieses Auto mit Schweizer Zulassung und Versicherung in Deutschland fahren darf. Aber meine Schwester (Schweizerin, in der Schweiz wohnhaft) oder meine Schwiegermutter (wohnhaft in Belarus, Staatsangehörigkeit Belarus) dürften in Deutschland mit meinem Fahrzeug fahren, korrekt (mit entsprechender Bewilligung vom Fahrzeuginhaber)?

Frage 6: Gibt es im Gesetz einen Hinweis resp. ist es die Meinung, dass die Person, welche das Fahrzeug über die Grenze gebracht hat, während der ganzen Zeit sich ebenso in Deutschland aufhalten muss (oder bezieht es sich ausschliesslich auf das Fahrzeug selber). Anlass zur Frage: Es ist geplant, dass ich von Zeit zu Zeit die Strecke mit dem Fahrzeug fahre, dann aber vielleicht zurück in die Schweiz fliege, wieder nach Deutschland fliege und dort das parkierte Auto (auf meinem Grundstück) verwende.

Frage 7: Steht meinem Vorhaben etwas entgegen oder ist dies alles gesetzeskonform? Oder gibt es noch etwas das zu berücksichtigen wäre?

Herzlichen Dank!

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Auflösung: Gemäss Auskunft des Deutschen Zolls darf sich ein KFZ aus der Schweiz (angemeldet in der Schweiz) maximal 6 Monate in Deutschland aufhalten. Es kumuliert sich nicht. Also nach Verlassen und späterem Wiedereintritt besteht wieder eine Maximaldauer von 6 Monaten.

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Bin Schweizer, habe schon hunderte Artikel auf Ebay im Ausland gekauft (von billig bis sehr teuer). Wie andere schon erwähnt haben: Zoll wird dann fällig, wenn das Produkt nicht mehr in die Freigrenze passt (kommt auf Artikel an - Bücher z.B. grössere Freigrenze). Links haben andere schon publiziert. ACHTUNG: Portokosten (und allfällige Versicherungskosten) werden ebenso für die Berechnung der Freigrenze eingerechnet!

Ich hatte schon folgenden Fall: Produkt selber kostete $20 (gebrauchter Record Player, USA), aber die Portokosten waren $90 = Verzollung über den Betrag von $110.

Wer als Schweizer viel bestellt (z.B: in der EU) und ein Freigrenzenproblem hat, soll sich eine Lieferadresse in Deutschland organisieren (gibt diverse Anbieter). Die Freigrenze ist bei Transport über den Zoll (z.B. mit Auto) grösser als beim Postversand ;)

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