Arbeitsrechtlich kann dein Arbeitgeber, deinen Kollegen nicht wegen fehlendem Impfschutz kündigen. Gleichgeltend gibt es das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Im Grunde genommen, soll dieses Gesetz eben genau das verhindern und soll gewährleisten, das alle Mitarbeiter gleich behandelt werden, egal welche Ethik, Sexualtität, medizinischen oder körperlichen Unterschiede etc.
Es gibt zwar einen Gesetzesbeschluss zur Offenlegung des bisherigen Schutzes gegen COVID-19, aber keine rechtliche Grundlage zur Freistellung, Kündigung oder Abmahnung eines Mitarbeiters (Abgesehen des Medizinischen Bereiches)
Dein Arbeitgeber sollte sich aber auf ein Gespräch mit dir einlassen, dass du erbeten solltest. Je nach Branche/Aufgabengebiet kann man vielleicht eine räumliche Trennung oder Schichttrennung im Sinne der PEP (Personaleinsatzplanung) bewerkstelligen. Natürlich in Absprache mit deinem Arbeitskollegen.
Desweiteren gilt aktuell eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz. Dein Arbeitskollege wird sich also testen lassen müssen. Solange er nachweislich (Arbeitgeber ist verpflichtet die 3G-Regel und die Testungen zu kontrollieren) negativ getestet ist, brauchst du dir eigentlich keine Gedanken machen.
ich hoffe ich konnte helfen :)