Ihr habt leider nur einen Anspruch auf Besichtigung. Und auch hier könnt ihr nicht einfach anfangen irgendwas auszumessen. Das große Problem ist, dass selbst wenn ihr irgendeine rechtliche Handhabe finden solltet, das ganze weit über den 01.07. hinaus andauern würde, bis ihr euch euer Recht erstritten habt. Auch ein Rechtsanwalt kann nichts von heute auf morgen erwirken. Euch bleibt nichts anderes übrig als in den sauren Apfel zu beißen und zu warten oder nochmal nett zu fragen. 

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Ein Recht darauf hast du nicht. Aber natürlich haben auch deine Kollegen kein Recht dazu das Fenster permanent geschlossen zu halten. Am Ende sitzen aber deine Kollegen am längeren Hebel, da dein Chef verpflichtet ist seine Arbeitnehmer "zu schützen".

Dein Chef ist verpflichtet eine Mindesttemperatur (siehe Arbeitsstättenverordnung, mindestens 19°C bei sitzenden Tätigkeiten) in den Räumen zu halten und es dürfen keine "Krankheitsverursacher" vorhanden sein. Wenn du auch im Winter die Fenster permanent oder zumindest größtenteils auf hast wird das schon schwer einzuhalten.

Auch wird dein Chef und auch jeder Betriebsrat im Zweifelsfall immer mit der Mehrheit gehen. Ich fürchte also deine Chancen stehen sehr schlecht und du solltest lieber nochmal versuchen einen Kompromiss mit deinen Kollegen zu finden.

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Nein. Wenn ihr das Geld alleine sammelt, könnt ihr auch alleine darüber verfügen. Problematisch könnte es nur werden, wenn ihr das Geld von den Leuten quasi mit der Auflage bekommt es für eure Abschlussfeier zu verwenden. Dann dürft ihr es nicht einfach zweckentfremden. Fragt also zur Sicherheit einfach bei allen die euch was dazugeben nach, ob ihr, für den Fall dass Geld über bleibt, es unter euch aufteilen dürft. Klärt auch ab, ob die Schule eventuell "einen kleinen Obolus" dafür haben möchte, dass ihr evtl. Räume oder anderes Schuleigentum nutzt. Dann seid ihr auf der sicheren Seite und euer Rektor kann an das Geld nicht ran.

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Manchmal passieren "Sortierfehler" und der Brief, das Paket oder was auch immer landet im falschen Auto und fährt einen Umweg. Ist mir auch schon passiert. Mein Paket hat aus Berlin einen kleinen Umweg über München (!) nach Greifswald (direkt an der Ostsee) gemacht. Einziger Kommentar der Post "Kann passieren".

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DHL Express-Versand nicht durchgeführt. Geld-zurück-Recht?

Hallöchen Community.

Habe am Montag Vormittag (gegen 11 Uhr) bei meiner Packstation ein Paket (16kg und kein Sperrgut, normale Größe) aufgegeben als Express-Versand nach Bremen. Für eine Auslieferung am darauffolgenden Werktag _vor_ 10 Uhr zahlte ich 37.50€. Hab mir dann natürlich auch den Pakettracker geöffnet.

Am Montagabend kam dann die erste Mail: Heute hätte es nicht geklappt, aber das Paket geht morgen früh direkt raus und kommt Mittwoch an.

Dienstag früh zeigte der Packettracker auch tatsächlich an, das das Paket im Fahrzeug läge und transportiert werden würde. Ausgeliefert wurde es aber immer noch nicht, da es laut Tracker am Dienstag Abends im Ziel - Paketzentrum ankam, und Mittwoch erst um 17 Uhr die "Ihr Paket wird gerade ins Fahrzeug verladen und ausgeliefert" Nachricht kam. Die ist komischerweise immer noch an, und das Paket kam nicht beim Empfänger an, der sich bei mir auch schon einige male Telefonisch erkundigt hat was da nun los sei. Heute dann auch noch Feiertag, d.h. es kommt wenn überhaupt wohl Freitag an.

Da hätte ich kein den normalen Versand für 10,99 oder so nehmen können, und keine 26,50€ draufzahlen nur damit das Päckel am nächsten Morgen schon da ist. Meine Frage nun: kann ich irgendwie drauf bestehen das ich mein Geld zurück bekomme? Ich habe immerhin für eine Dienstleistung (Versand des Paketes bis Dienstag 10:00 Uhr) bezahlt, und diese nicht erhalten. Stattdessen bekomme ich wohl einen normalen Versand, der bei DHL 10.99€ für ein Paket dieser Größe kostet. Im Paket waren extrem wichtige Arbeitsmaterialien für einen Kollegen, der ohne die nicht weitermachen kann, daher betreibe ich auch so einen Aufwand. Bei DHL direkt Nachzufragen bringt mir an einem Feiertag natürlich auch nix.

Schönen ersten Mai euch, und danke für jegliche Antworten.

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http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/express/regelungen/dhl-tdi-tdd-geld-zurueck-garantie-092015.pdf

Man kann bei verspäteter Zustellung zwar sein Geld zurück verlangen, allerdings muss man das innerhalb von 14 Kalendertagen ab Versanddatum (Punkt 5) geltend machen. Fürchte also, dass es für dich bereits zu spät ist. Du könntest es allerhöchstens über die Mitleidstour und Kulanz versuchen.

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Fronleichnam ist nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland sowie in einigen Gemeinden von Sachsen und Thüringen ein gesetzlicher Feiertag. Solltest du also in einem dieser Bundesländer wohnen würde ich sagen, dass du dir den Weg sparen kannst. Denn auch die Post hat an gesetzlichen Feiertagen zu. 

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Abhängig von deinem Alter, der Pille selbst und wie lange du sie schon nimmst kann es prinzipiell dazu kommen, dass deine Regel ausbleibt. hast du nach der Woche Pause ganz normal wieder den nächsten Zyklus begonnen oder hast du die Einnahme jetzt komplett abgebrochen? Auch ein kompletter Abbruch kann starke Auswirkungen auf deinen Hormonhaushalt haben. In jedem Fall solltest du aber mit deinem Frauenarzt/deiner Frauenärztin darüber sprechen. Sollte sich der Verdacht erhärten, dass du schwanger bist kann sie direkt vor Ort einen Test machen. Dieser Test wird dann auch komplett von der Krankenkasse getragen. Und selbst, wenn du noch in einer Familienversicherung (also über deine Eltern) versichert sein solltest, werden sie darüber nicht informiert.

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